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Kann Arbeitgeber zwingen 20h/Woche zu arbeiten.


MathildaSphynx

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Hallo ihr Lieben,

 

ich bin gerade bisschen aufgewühlt und brauche mal Rat.

 

Ich mache ab 01.10.2024 ein Vollzeit Fernstudium bei der INU (Psychologie im Bachelor). Ich hab das Vollzeitmodell gewählt, weil das finanzielle Aspekte hatte und ich wenn ich länger brauche auch nicht mehr zahlen muss - nach 3 Jahren ist das abgezahlt - fertig.

 

Mein Arbeitgeber wusste das und im Vorstellungsgespräch wurde mir auch gesagt, dass man mich in der Firma dann auch fördern würde - also aufstiegsmässig, weil Psychologie ist recht "vielfältig" - egal.

 

Jetzt hab ich meine Immatrikulationsbescheinigung hingeschickt, weil ich 30h statt 35h arbeiten möchte (war auch abgesprochen) jetzt sagt die Personalstelle:
"Du darfst nur 20h Woche arbeiten, weil du ja Vollzeit studierst"

 

Ich habe nun einen Gesprächstermin und wollte wissen, ob die mich "zwingen" können, weil es ist ja ein flexibles Fernstudium.

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vor 35 Minuten schrieb MathildaSphynx:

"Du darfst nur 20h Woche arbeiten, weil du ja Vollzeit studierst"

Das bezieht sich darauf, dass du als Vollzeitstudent üblicherweise eine studentische Krankenversicherung hast, die du selbst bezahlst, d.h. der Arbeitgeber führt keine Beiträge ab. Wenn du zusätzlich arbeitest, dann kann das sogenannte Werkstudentenprivileg genutzt werden, bei dem du maximal 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit arbeitest und keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlst, weil du ja durchs Vollzeitstudium Rentenpunkte bekommst.

 

Aber (!): das bezieht sich im Allgemeinen (Ausnahmen bestätigen die Regel und das hier ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung, sondern nur Praxiserfahrung) auf ein Präsenzstudium.

 

Du solltest also zunächst einmal klären, welchen Status du an deiner Hochschule überhaupt hast und kannst dann mit deinem Arbeitgeber sprechen, dass du trotz Studium "normale" Arbeitnehmerin bist.

 

Ob du das alles zeitlich unter einen Hut bekommst, ist eine andere Frage.

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Auch als Präsenzstudent dürfte man mehr als 20h arbeiten. Man gilt dann bloß für Sozialversicherungen nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer. Studieren darf man trotzdem, soviel man will.

 

Falls du über 30 bist, ist die Werkstudentenregelung für dich wahrscheinlich auch nicht vorteilhaft. Ab 30 kann man sich nämlich nicht mehr als Student krankenversichern, sondern muss sich "freiwillig" gesetzlich versichern, was um die 200€ kostet. Da ist es besser, als Arbeitnehmer versichert zu sein und die ganz normalen Abgaben in die Sozialversicherung zu zahlen.

 

Für den AG wiederum ist es besser, wenn du Werkstudentin bist, weil er sich dann die Sozialversicherungsbeiträge spart. Also möglicherweise musst du da etwas härter verhandeln.

 

Und, by the way: auch mit unter 20h MUSS man nicht als Werkstudent angestellt werden, sondern kann auch normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein, solange der Arbeitgeber sich darauf einlässt. Man muss dafür bloß mehr als 538€ verdienen.

 

Anmerkung: das ist natürlich auch keine rechtssichere Beratung, ich hab das nur alles gerade selbst durch und mich daher ausführlich damit beschäftigt.

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vor 19 Minuten schrieb ClarissaD:

Auch als Präsenzstudent dürfte man mehr als 20h arbeiten. Man gilt dann bloß für Sozialversicherungen nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer.

Das stimmt, und der Reflex bei vielen Lohnabrechner*innen scheint zu sein: Studium = Werkstudent.

 

Ich hatte mal einen Fall wieder aufzudröseln, wo jemand fälschlicherweise als Werkstudent abgerechnet worden war, und das über Monate - da kam einiges an nachträglich zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Hat der Arbeitgeber dann komplett übernommen, weil der Fehler nicht beim Arbeitnehmer lag, aber war ein ziemliches Hin und Her.

 

Man muss da schon ganz genau hinschauen und ist auf die Mitarbeit des Studierenden angewiesen. Die Person weiß ja am ehesten (oder sollte wissen), welchen Status sie an der jeweiligen Hochschule hat.

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vor 5 Minuten schrieb Naledi:

Man muss da schon ganz genau hinschauen und ist auf die Mitarbeit des Studierenden angewiesen. Die Person weiß ja am ehesten (oder sollte wissen), welchen Status sie an der jeweiligen Hochschule hat.

 

Was genau meinst du mit "Status"? Die meisten Hochschulen machen ja gar keinen Unterschied zwischen Voll- und Teilzeitstudierenden o.ä. Man ist einfach eingeschrieben und fertig. Der Hochschule ist es im Allgemeinen ja auch egal, ob und wie viel man nebenbei arbeitet (es sei denn, in der Studien-/Prüfungsordnung steht etwas anderes), nur für die Krankenkasse ist es halt wichtig, ob man als (Werk-)Student oder als Arbeitnehmer gezählt wird.

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Es gibt Hochschulen, die erwarten, dass deine Haupttätigkeit das Studium ist. Du musst bei der Einschreibung den Nachweis einer studentischen Krankenversicherung vorlegen. Mit einer solchen Krankenversicherung kann dich ein Arbeitgeber auch nur als Pflichtpraktikant oder Werkstudent abrechnen.

Anders ist es z.B. bei der FOM, bei der du in Teilzeit studierst, aber kein Werkstudentenprivileg nutzen kannst, weil das Studium eigentlich für Arbeitnehmer konzipiert ist (stark verkürzt dargestellt).

 

Und ähnlich kann es mit privaten Fernhochschulen sein. Dann ist es in der Tat mehr oder weniger wurscht, wie viel jemand arbeitet, aber er/sie muss halt als normaler Arbeitnehmer abgerechnet werden und eben nicht als Werkstudent geschlüsselt.

 

Aber man muss wirklich immer den Einzelfall genau anschauen und eben als Personalerix nicht automatisch davon ausgehen, dass Studium gleichbedeutend mit Vollzeitstudium und folglich 20h Wochenarbeitszeit und Werkstudententum ist. Ich vermute, dass das beim Arbeitgeber der TE passiert ist.

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vor 14 Stunden schrieb MathildaSphynx:

Ich habe nun einen Gesprächstermin und wollte wissen, ob die mich "zwingen" können, weil es ist ja ein flexibles Fernstudium.

 

Im Gespräch würde ich deutlich machen, dass Du Dich bewusst für ein flexibles Fernstudium ausgelegt hast, welches darauf ausgelegt ist, berufsbegleitend zu studieren. Und dass Du zwar, aus Kostengründen, das Vollzeitmodell des Anbieters gewählt hast, aber dennoch die Studienzeit verlängern kannst und somit dem Unternehmen auch für die 30 Stunden pro Woche mit Deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehst. 

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Ganz kurz noch von meiner Seite, der selbst im Personalmanagement arbeitet.

 

Häufig bringt es einfach mal das Gespräch zu suchen. Evtl. liegt einfach nur ein Missverständnis vor und man kennt die Struktur an einer Fernhochschule zu studieren so gar nicht. Ich weiß nicht bei welchem Unternehmen du arbeitest. Wie groß, wie aufgestellt. 

 

Wenn man hier zeigt "das ist ein flexibles Studium NEBEN dem Beruf" ist das evtl. schon aus der Welt geräumt. Sollte hier kein Missverständnis vorliegen, dann würde ich mir schriftlich die Gründe liefern lassen, was denn aus Sicht des Arbeitsgebers notwendig macht, dass man aktuell nur 20 h/Woche arbeiten kann. Erst dann kann man doch wirklich handfest über die Dinge sprechen. Natürlich könnte es auch der Hintergrund sein, dass unter der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland man versucht Kosten zu sparen. Ich weiß es nicht.

 

Daher mein Tipp als Vertreter "der anderen Seite". Gespräch suchen, ohne Hintergedanken "die wollen mir eh nur was Böses", sondern direkt klären welche Gründe für diese Aussage besprochen werden müssen.

Ich persönlich kläre solche Dinge einfach mal bei einer gemeinsamen Tasse Kaffee so nach dem Motto "du, wegen deinem Studium, können wir da kurz mal sprechen..." um dann in diesem zwanglosen Gespräch offene Punkte zu klären und auch direkt anzusprechen, wenn ich Herausforderungen sehe. Bin damit bisher immer gut gefahren.

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