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Rechtspsychologe werden, nur wie?


Mellic

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Was genau sind deine Fragen?

 

Ich würde mit einem ganz normalen Bachelor in Psychologie anfangen und mich frühestens im Master spezialisieren. Im Grunde kann man aber auch einen allgemeinen Master machen und sich dann erst durch Fortbildungen, Praktika usw. in die Richtung bewegen.

 

Und dann ist natürlich noch die Frage, was genau du dir unter einem Rechtspsychologen vorstellst. Gutachten schreiben? Therapie mit Straftätern? Familien bei Gericht begleiten? Je nachdem, können da auch andere Schwerpunkte sinnvoll sein, allen voran klinische Psychologie.

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Die mir bekannten Rechtspsychologen haben das als Weiterbildung bzw. Fachfortildung bei Instituten nach dem Master und berufsbegleitend gemacht. Das sind idR mehrere Ausbildungsbausteine, z.B. 200+ Std. Theorie, ein gewisser Anteil an Supervision (um die 30 Std.) ist auch dabei. 
Alle arbeiteten schon bei gewissen Stellen bzw. Praxen oder auch mal Stationen und hatten sich nach dem Master gezielt auf Gefährlichkeitsprognose oder Tätigkeiten im Familienrecht beworben. 
Siehe auch hier:
https://www.dgps.de/psychologie-studieren/aus-und-weiterbildung/weiterbildung-rechtspsychologie/
https://zwpd.transmit.de/zwpd-dienstleistungen/zwpd-rechtspsychologie/zwpd-weiterbildung-rechtspsychologie

LG
 

Bearbeitet von Vica
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Uni Bonn bietet nach dem Master einen Aufbau Master an, der mit der Zertifizierung abschließt
SRH in Heidelberg, Münster, Köln und Hamm bieten das über den direkten Master an.

Ansonsten ganz normal Bachelor und Master und hinterher die zertifizierte Weiterbildung über die deutsche Psychologen Akademie

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  • 4 Wochen später...

Mein vorrangiger Wunsch wäre ebenfalls, einen Rechtspsychologie-Master nach meinem Bachelor zu absolvieren. Allerdings rücken die Möglichkeiten dafür scheinbar immer mehr in die Ferne. Die Gebühren sind für mich einfach nicht machbar, dann kämen zusätzlich regelmäßige Fahrt- und Hotelkosten dazu. Oder, ich müsste umziehen, was nicht infrage kommt - aber auch dann müsste ich ja irgendwo her das Geld für die Studiengebühren nehmen. Das alles ist in meiner Lage nicht möglich (wäre es jetzt nicht und auch nicht wenn ich mit dem Bachelor fertig bin).

 

Es wäre auch erstmal ein normaler Psychologie-Master erforderlich, um danach einen Rechtspsychologie-Master (oder die Weiterbildung über den DGP) starten zu können. Danke, bis dahin bin ich komplett pleite ;) Ach ja, Berufserfahrung genau in diesem Bereich muss man auch erstmal sammeln. Wie denn, wenn ich fachlich nicht dafür qualifiziert bin?

Es wird an der Zeit, dass endlich mal Fernstudiengänge für diese Richtung angeboten werden. Es werden so viele Vertiefungen in den Masterstudiengängen angeboten, warum keine für Rechtspsychologie?

 

Das zwar deutlich günstigere, aber trotzdem überteuerte Zertifikat der FernUni Hagen ist auch ein Witz - und das meine ich mit dem allernötigsten Respekt. Es freut mich, dass die FernUni Hagen ein Zertifikat anbietet, aber schlappe 10 ECTS für 2.500 Euro? Nein.

 

Sorry, wenn ich gerade etwas aufgebracht wirke, es ist alles ok 😂 Ich bin gerade nur etwas gefrustet darüber, dass sich in den letzten Jahren scheinbar nicht wirklich viel getan hat, und nach wie vor nur überteuerte Präsenz-Studiengänge angeboten werden. (Falls ich irgendwas übersehen oder falsch verstanden habe, lasst es mich gerne wissen!) Und da mein Gehalt niedrig ist, zahle ich kaum Steuern, somit könnte ich mir noch nicht einmal einen großen Teil der Gebühren über die Steuererklärung zurückholen.


Mittlerweile habe ich mich eigentlich schon damit abgefunden, nach einer Alternative Ausschau zu halten, was gar nicht so leicht ist ohne auf ähnliche Hürden zu stoßen.

Bearbeitet von Luna-Sophie
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vor 25 Minuten schrieb Luna-Sophie:

Ach ja, Berufserfahrung genau in diesem Bereich muss man auch erstmal sammeln. Wie denn, wenn ich fachlich nicht dafür qualifiziert bin?

 

Ganz grundsätzlich finde ich es schon wichtig, vor eine Tätigkeit als Rechtspsychologe Qualifizierung als Schranke zu setzen. Und es gibt doch sicher Tätigkeiten innerhalb der Justiz oder anderswo, die als Voraussetzungen für die forensische Weiterbildung gelten. Zur Not würde ich einfach mal beim DGP anrufen und nachfragen.

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vor 3 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Ganz grundsätzlich finde ich es schon wichtig, vor eine Tätigkeit als Rechtspsychologe Qualifizierung als Schranke zu setzen.

Das ist ist grundsätzlich absolut richtig und wichtig. Nur könnte man das auch über verpflichtende Praktika währen des Masters in genau diesen Bereichen regeln.

vor 3 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Zur Not würde ich einfach mal beim DGP anrufen und nachfragen.

Ja, werde ich machen.

Bearbeitet von Luna-Sophie
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