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Bewerbung im ÖD - Einsichtnahme in die Personalakte


ms.larusso

Empfohlene Beiträge

vor 48 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Die Einsicht in die Personalakte wird ja nur von Bewerbern gefordert, die schon im ÖD tätig sind und es betrifft nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte. Deswegen kann ich Ihrer Argumentation nicht so ganz folgen, Byana.

 

Die Stellenanzeige, die verlinkt wurde, ist eine ganz normale Verwaltungsstelle.

 

Das ist glaube ich nicht einheitlich geregelt. Und es kann sein, dass es von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird. 

 

Ich bin zumindest in meinem Bundesland noch nicht bei den normalen Stellenanzeigen im Bereich der Sozialen Arbeit darauf aufmerksam geworden, sondern wie gesagt erst bei der Bewerbung auf eine höherdotierte Leitungsstelle mit der Möglichkeit zur Verbeamtung.

 

Ich habe aber tatsächlich auf der aufgeführten Seite der Berliner Verwaltung eine Stellenanzeige im Bereich der Sozialen Arbeit entdecken können, wo ebenfalls die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte gefordert wird. Dies betrifft also in dem Fall tatsächlich auch die Stellen im Angestelltenbereich. 

 

Die Frage ist dann tatsächlich, wie man mit so etwas als Bewerber umgeht und welche Behörden als befugt zur Einsichtnahme in die eigene Personalakte gelten?

 

Wenn sich dies ebenfalls auf andere Bundesländer ausweitet und auch schon Stellen im Angestelltenverhältnis davon berührt sind, müsste man im Prinzip seinen aktuellen Arbeitgeber im Vorfeld über seine Bewerbungsaktivitäten informieren. Und ich finde nicht unbedingt, dass dies mein Arbeitgeber unbedingt im Vorfeld wissen müsste. Denn man weiß ja gar nicht, ob man für die andere Stelle  überhaupt genommen wird. Hat ja auch was mit Persönlichkeitsrechten zu tun.  Von daher sehe ich diese Entwicklung schon etwas kritisch.

 

Oder wie sehen Sie das Ganze?

 

 

 

 

Bearbeitet von Byana
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Nach § 3 Abs. 5 TVöD darf man seine Personalakte einsehen und einem anderen schriftlich dazu die Erlaubnis erteilen. Also dürften sie die ansonsten nicht sehen.

 

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur Personalakten von denjenigen angefordert werden, die im Bewerbungsprozess weit fortgeschritten sind. Und so‘n „wachrütteln“ des aktuellen Arbeitgebers kann ja - je nachdem welchen Grund man für den Wechsel hat - auch nicht unbedingt schlecht sein…

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vor 2 Stunden schrieb Angelus:

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur Personalakten von denjenigen angefordert werden, die im Bewerbungsprozess weit fortgeschritten sind. Und so‘n „wachrütteln“ des aktuellen Arbeitgebers kann ja - je nachdem welchen Grund man für den Wechsel hat - auch nicht unbedingt schlecht sein…

 

Gehen wir doch einmal davon aus, dass jedem Mitarbeiter die Kontrolle über seine beruflichen Ziele erhalten bleiben sollte., auch im ÖD. Die Berliner Bezirksverwaltungen sind ein ziemlich großer Behördenapparat.   Wenn ein zukünftiger Arbeitgeber innerhalb diesen Systems Einsicht in Personalakten bei jedem angestrebten Wechsel eines Mitarbeiters in einen anderen Bereich haben will und haben kann, dann ist diese Kontrolle eingeschränkt.

 

Wie ein Chef mit Wechselabsichten eines Mitarbeiters umgeht, ist sehr unterschiedlich. Grade, wenn man schon Probleme miteinander hat und der Wechsel nicht klappt, kann das für den Mitarbeiter ziemlich unangenehme Folgen haben. Denn dass da jemand sich "wachgerüttelt" fühlt, ist ja eher ein Wunsch. Was, wenn er sich bestätigt fühlt in der Annahme, dass dieser Mitarbeiter nicht geeignet ist für den jetzigen Job?

Bearbeitet von KanzlerCoaching
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vor 7 Stunden schrieb Angelus:

Nach § 3 Abs. 5 TVöD darf man seine Personalakte einsehen und einem anderen schriftlich dazu die Erlaubnis erteilen. Also dürften sie die ansonsten nicht sehen.

 

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur Personalakten von denjenigen angefordert werden, die im Bewerbungsprozess weit fortgeschritten sind. Und so‘n „wachrütteln“ des aktuellen Arbeitgebers kann ja - je nachdem welchen Grund man für den Wechsel hat - auch nicht unbedingt schlecht sein…

 

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass dies nur bei Stellenzusagen möglich sei und nicht am Anfang bzw. während des Bewerbungsprozesses. 

 

"Wachrütteln" in doppelte Hinsicht: man weiß ja nie wirklich, wie der aktuelle Arbeitgeber auf die Wechselabsichten reagiert. Es muss tatsächlich nicht unbedingt schlecht sein, aber der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Aber auch ich als Arbeitnehmerin wurde "wachgerüttelt": das war mir persönlich nicht bewusst, dass eine Überlastungsanzeige je nach Behörde im öffentlichen Dienst als ein Zeichen von fehlende Belastbarkeit bei Leitungsstellen gesehen wird. 

 

Viele Grüße 

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@ms.larusso

 

Wenn Sie grundsätzlich an einem Stellenwechsel interessiert sind, dann würde ich folgendermaßen vorgehen

  • Ich würde mal bei Verdi (als Gewerkschaft für den ÖD zuständig) nachfragen, wie man dort dieses Vorgehen bei Bewerbungsverfahren bewertet.
  • Die gleiche Frage würde ich an den zuständigen Betriebsrat stellen.
  • Und drittens würde ich bei der Stelle, die den Job ausgeschrieben hat, nachfragen, wie man sich konkret die Einsichtnahme vorzustellen hat und - vor allem - zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen wird.

Ihre Bedenken - der aktuelle Vorgesetzte bekommt davon Kenntnis und reagiert ggf. verschnupft - würde ich auch äußern.

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Ganz herzlichen Dank für eure Rückmeldungen, ganz besonders an Sie, @KanzlerCoaching, für die Anregungen.

 

Ich mag's eigentlich gar nicht sagen, aber bei uns sind ja die Personalakten noch nicht digitalisiert, d. h. faktisch müsste der potenzielle neue Arbeitgeber bei uns vorbeikommen. Letztlich macht das vermutlich ohnehin niemand, aber wenn man so einen Wisch unterschreibt, könnten sie's halt. 

 

Übrigens habe ich tatsächlich ein paar Mal bei Stellen, die mich wirklich interessiert hätten, angerufen und meine Bedenken in sehr höflicher Form geschildert. Es hieß durchgehend - in weniger höflicher Form - "Dann können Sie sich halt nicht bewerben." Ihnen auch noch einen schönen Tag.

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Sind das tatsächlich offene Stellen oder dienen die nur um den Markt zu checken? 

Fragt ich als nicht ÖDler. Diese Methode kommt mir auf meiner Schiene als solches Werkzeug bekannt vor.

 

So kann also eine Überlastungsanzeige auch genutzt werden. Soweit hatte ich auch noch nicht gedacht.

 

Hoffentlich ergibt sich noch der Wunschjob ohne solcher Raubritter Methoden!

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vor 17 Stunden schrieb ms.larusso:

faktisch müsste der potenzielle neue Arbeitgeber bei uns vorbeikommen.

 

Oder telefonisch nachfragen? So lief das konzernintern oft bei meinem früheren Arbeitgeber zwischen den verschiedenen, autarken, Standorten. 

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@Naledi

 

Darf denn jeder Mitarbeiter in HR alle Personalakten einsehen? Da müsste es doch Einschränkungen geben. Und darf jeder abfragen? Sozusagen von HR-Kollege zu HR-Kollege?

 

Im konkreten Fall haben ja wohl in erster Linie die für eine Einstellung Zustimmungspflichtigen ein Interesse daran, eine Personalakte einzusehen. Je nachdem, wie viele das sind, ist ja nicht mehr kontrollierbar, wohin die Informationen darüber abfließen.

Bearbeitet von KanzlerCoaching
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