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Bewerbung im ÖD - Einsichtnahme in die Personalakte


ms.larusso

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Hallo zusammen, es hat nicht im engen Sinne mit dem Fernstudium zu tun, dennoch würde mich eure Meinung sehr interessieren:

 

Die öffentliche Verwaltung beklagt immer wieder und sehr nachdrücklich ihre Schwierigkeiten, Stellen zu besetzen. Ich bin derzeit in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und damit Angestellte im ÖD, wenn auch nicht direkt beim Land Berlin. Es gibt durchaus ab und an Stellen in der Berliner Verwaltung, die mich interessieren würden. Die Ausschreibungen sind allerdings immer mit dem Hinweis versehen, dass die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte Voraussetzung ist für die Bewerbung, sprich: Unterschreibe ich diese Erklärung nicht, brauche ich mich gar nicht zu bewerben.

 

Bin ich die einzige, die sich davon abhalten lässt? Ich kann aber doch quasi gleich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber rumerzählen, dass ich weg will - oder habe ich einen Denkfehler?

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Ist die Zustimmung Voraussetzung für die Bewerbung oder für die Einstellung? Was genau steht in den Anzeigen? Und gilt das nur für Bewerbungen innerhalb des Öffentlichen Dienstes oder auch für Bewerbungen von außerhalb?

 

Ich frage, weil ich zum ersten Mal von solchen Anforderungen höre.

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Danke für Ihre Antwort, liebe Frau Kanzler.

 

Die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte ist Voraussetzung dafür, dass die Bewerbung berücksichtigt wird; die Bewerbungsunterlagen gelten ohne diese Zustimmung als nicht vollständig. Das Ganze betrifft Leute, die schon im ÖD sind und sich verändern wollen. 

 

Hier mal ein beliebiges Beispiel:

"Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig waren/sind, fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei."

Stellenangebot Sachbearbeitung (m/w/d) für kaufmännisches Projektmanagement bei Berliner Verwaltung - Berlin.de

 

Die Zustimmung ist hier für alle, die bereits im ÖD sind, Teil der erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

 

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Richtig, der Normalfall ist, dass der potenzielle Arbeitgeber in der aktuellen Personalabteilung die Akte anfordert. Ein aktuelles Arbeitszeugnis war in den Fällen, wo ich mal konkret nachgefragt habe, leider keine Alternative.

Bearbeitet von ms.larusso
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Ich habe mir jetzt fünf oder sechs beliebige Anzeigen im ÖD Berlin angeschaut und habe in keiner die Anforderung gefunden, fürs Bewerbungsverfahren Einsicht in die Personalakte freizugeben. Eine einzige Anzeige forderte die letzte Beurteilung für die Bewerbung - und das war bei der Feuerwehr.

 

Das scheint wohl je nach Behörde sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.

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Alle Bezirksämter, also das Land Berlin im engeren Sinn, handhaben es durchgehend wie in meinem verlinkten Beispiel. Aber gut, dann kann man sich mit seiner Einstellung dort wohl schlicht nicht bewerben und gut ist.

Bearbeitet von ms.larusso
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Ich werde die Stellenanzeige mal bei LinkedIn einstellen und fragen, was denn der Sinn der Übung ist, das schon bei der Bewerbung zuzufügen und wie das denn mit dem Problem sei, wenn man dem aktuellen Chef seine Wechselabsichten auf dem Silberteller serviert.

 

Wenn man genommen wird, ist das ja nicht weiter tragisch. Blöde nur, wenn man eine Absage erhält!

 

Ich glaube, dass ich eine ganze Reihe von Antworten erhalten werden. Wenn Sie bei LinkedIn ein Profil haben, dann können Sie mich dort finden und dem Strang folgen.

Bearbeitet von KanzlerCoaching
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Hallo  ms.larusso,

 

da ich ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig bin, versuche ich dir auf deine Frage eine entsprechende allgemeine Antwort zu geben. Denn es kann natürlich sein, dass es in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Im Regelfall wird die Einsichtnahme in die Personalakte nur dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gewährt. In Ausnahmefällen kann die Einsichtnahme in die Personalakte auch anderen befugten Personen oder befugten Ämtern gewährt werden.Die richterliche Frage, die hier zu klären wäre, wäre die, wann andere Personen oder Ämtern als befugt gelten?Gelten andere Behörden, die eventuell als  höherrangig gelten, gleich bei einem Bewerbungsverfahren als befugt oder hängt es auch von der Art der Stelle bzw. ob es sich um eine Führungsposition handelt, ab?

 

Auch ich wurde damit est kürzlich konfrontiert und zwar im Hinblick auf eine Leitungsstelle des Sachgebietes in einem benachbarten Landkreis. Da habe ich dann angerufen und mich diesbezüglich erkundigt. Es wurde dann mitgeteilt, dass es um eine Stelle ginge, bei der man besonders belastbar sein muss und deshalb auch die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte von den Kandidaten vorgesehen ist, um zu sehen, ob in der Vergangenheit bei Kandidaten, die bereits aus dem öffentlichen Dienst kommen, eine Überlastungsanzeige vorliegt. Denn falls dies so wäre, würde sich der Bewerber für eine Führungsposition nicht eignen. Erst recht nicht, wenn noch weitere Verstöße wie Verweigerung zur Ableistung von Mehrarbeitsstunden, Streit mit Kollegen oder dem Chef oder irgendwelche strafrechtliche Prozesse gegen einen selbst vorliegen würden. Es scheint so zu sein, dass der öffentliche Dienst im Vorfeld sicher stellen wird, dass es sich um taugliche Bewerber handelt. 

 

Ich hoffe, dass dir dies eventuell weiterhelfen könnte. Vielleicht würde sich ja ein Anruf bei dir auch lohnen?

 

Im Übrigen könnten dir eventuell auch die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Einsichtnahme bzw. zur Zustimmung der Einsichtnahme in die Personalakte weiter helfen. Diese findest du z. B. im BetrVG nach Paragraph 83 Abs. 1 oder im TVÖD Paragraph 3 Abs.4 S. 2 oder im Bundesdatenschutzgesetz.

 

Es ist zwar so, wie du das beschreibst: Der öffentlichen Dienst beklagt sich zwar über die nicht mehr zu besetzenden Stellen, andererseits werden jedoch relativ hohe Erwartungen und Anforderungen an die Mitarbeitende und Bewerber gestellt.

 

Viele Grüße 

 

Byana 

 

 

 

 

Bearbeitet von Byana
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Die Einsicht in die Personalakte wird ja nur von Bewerbern gefordert, die schon im ÖD tätig sind und es betrifft nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte. Deswegen kann ich Ihrer Argumentation nicht so ganz folgen, Byana.

 

Die Stellenanzeige, die verlinkt wurde, ist eine ganz normale Verwaltungsstelle.

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