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Exmatrikulation - wann kommt die Exmatrikulationsbescheinigung?


Gast

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Guten Tag, 

 

ich habe kürzlich die Zulassung für ein Präsenzstudium an einer Fachhochschule erhalten, weswegen ich mich in Bezug auf mein Fernstudium an der IU für die Exmatrikulation entschieden habe. 

 

Den Antrag habe ich am Dienstag, den 23.07 abgeschickt. 

Via Anrufe und E-Mail wollte ich herausfinden, ob es überhaupt möglich ist, die Exmatrikulationsbescheinigung bis zur Einschreibefrist, den 02.08, zu erhalten. Allerdings habe ich bisher keine hilfreiche Antwort erhalten. 

 

Leider habe ich unter den Bewertungen der IU (wie etwa auf Trustpilot) nun mehrfach gelesen, dass andere Personen Probleme mit der Kündigung ihres Vertrages hatten - darunter keine Rückmeldung seitens der IU, über das Ende der Kündigungsfrist hinaus fortgesetzte Zahlungen und eben auch die fehlende Exmatrikulationsbescheinigung. 

 

Vor diesem Hintergrund und da ich mich wirklich gerne für das kommende Wintersemester an der Fachhochschulreife einschreiben möchte, möchte ich auch auf diesem Wege fragen, ob es im Bereich des Möglichen liegt, die Exmatrikulationsbescheinigung rechtzeitig zu erhalten. 

 

Vielen Dank vorab! 

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Ich würde offen mit der Präsenzuni (Immatrikulationsbüro) drüber reden. Wenn Du keine Module an der IU endgültig nicht bestanden hast, sollte es kein Problem geben. Wenn es mit der Kündigung Probleme gibt, dann einfach eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Du keine Leistungen endgültig nicht bestanden hast. Das stellen Fernhochschulen i.d.R. schneller aus, als Kündigungen.

 

Bis wann Du dann aus dem Vertrag kommst und wie lange Du zahlen musst an der IU bleibt davon unberührt. Theoretisch könntest Du auch an beiden Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sein.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten, ich bin jetzt etwas beruhigt :D! 

 

Ich bin seit dem 01.10.23 Studentin der IU, deswegen liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten, richtig? 

Ich werde also auf jeden Fall noch 3 Monate lang die Studiengebühren zahlen müssen, aber bedeutet das auch, dass die Exmatrikulation nicht vor Ablauf dieser 3 Monate erfolgen kann? Das ist, was mir am meisten Sorgen bereitet. 

 

Die Präsenzuni habe ich kontaktiert und gefragt, ob die Exmatrikulationsbescheinigung ggf. nachgereicht werden könnte, allerdings habe ich noch keine Antwort darauf erhalten. 

 

Hoffentlich fügt sich alles nächste Woche...

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Ich denke nicht, dass diese 3 Monate ein Problem für die Präsenznuni sein wird. Womöglich hättest du das denen da auch gar nicht so explizit erklären müssen. Eine vorläufige Bestätigung der IU wäre dann auch hilfreich., wenn es so etwas gibt. Oder du gibst der Präsenzuni notfalls vorerst dein Kündigungsschreiben plus Bestätigung.

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vor 17 Stunden schrieb Mschler:

bedeutet das auch, dass die Exmatrikulation nicht vor Ablauf dieser 3 Monate erfolgen kann?

 

Das ist eine berechtigte Frage. Grundsätzlich kannst Du ja bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter studieren und die Dienstleistungen der IU nutzen. Wenn Du früher schon exmatrikuliert werden möchtest, ist das vermutlich separat zu beantragen und Du musst Dich dann möglicherweise einverstanden erklären, schon vorab den Zugriff auf den Online-Campus etc. zu verlieren.

 

Es gab übrigens im vergangenen Jahr hier eine ähnliche Situation:

 

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Nach meinem Verständnis ist es so, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten zählt und du zum Ende deiner Vertragslaufzeit (Ende Oktober) dann exmatrikuliert wirst. Wie die Handhabung seitens der Fachhochschule (Präsenzstudium) ist, wäre sicherlich mit denen zu klären - ggf Einschreibung als Zweithörerin.

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