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Doppelstudium / an 2 Hochschulen einschreiben


SteviPDM

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb psycCGN:

Böser Gedanke: wo kein Kläger, da kein Richter 😅

Und dann ein Leben lang Angst haben, dass es doch rauskommt und der Studienabschluss aberkannt wird? Aus meiner Sicht absolut keine Idee. Und die staatlichen Hochschulen können das durchaus durchziehen.

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vor 29 Minuten schrieb Azurit:

Und dann ein Leben lang Angst haben, dass es doch rauskommt und der Studienabschluss aberkannt wird?

Ich denke nicht dass die staatlichen Hochschulen mit Fällen eines Doppelstudium an privaten Fernhochschulen schon länger konforntiert sind. Dass es ein Problem um eine Wegnahme von potentiellen Studienplätzen in beliebten Fächern zwischen staatlichen Unis gibt ist dagegen durchaus nachvollziehbar.

 

Ich sehe es in diesem Fall hier allerdings, wie schon angemerkt, weniger kritisch, da ich keine Benachteiligung anderer oder gar Betrug sehe. Vielleicht wird dieses Vorhaben eines zusätzlichen Studiums bei der wachsenden Anzahl an Anbietern und damit mehr persönlichen Kompetenzen für den sich wandelnden Arbeitsmarkt sogar ein Trend.

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Die allgemeine Annahme hier ist ja bis jetzt, dass ein Doppelstudium deshalb angezeigt werden muss bei der Immatrikulation, um die Wegnahme potenzieller Studienplätze zu verhindern. Was aber, wenn das gar nicht der Grund für eine Verpflichtung einer Anzeige eines Doppelstudiums ist?

 

Wenn ich Sinologie und Mathe gleichzeitig studieren will, gibt es sicher keine inhaltlichen Überschneidungen., anders als bei BWL und Wirtschaftsinformatik. Vielleicht sollen ja auch Mehrfachstudien bei hoher Vergleichbarkeit der Studieninhalte vermieden werden? Ich weiß es nicht, könnte mir aber durchaus etwas in dieser Richtung vorstellen.

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vor 5 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Die allgemeine Annahme hier ist ja bis jetzt, dass ein Doppelstudium deshalb angezeigt werden muss bei der Immatrikulation, um die Wegnahme potenzieller Studienplätze zu verhindern. Was aber, wenn das gar nicht der Grund für eine Verpflichtung einer Anzeige eines Doppelstudiums ist?

Dass es nicht um die Wegnahme von Studienplätzen geht, sollte ja allein durch meinen ersten Beitrag in diesem Thread bereits klar geworden sein. Die Universität Stuttgart verbietet z.B. eine Doppelimmatrikulation grundsätzlich, trotzdem sie ebenfalls zulassungsfreie Studiengänge anbietet, z.B. Chemie und Materialwissenschaft.

 

Mir wurde erklärt, dass das von der Immatrikulationsordnung abhängt. Das ist nunmal die rechtliche Grundlage. Und wir wissen ja alle - zumindest die, die sich mal ein bisschen mit Jura beschäftigt haben - dass nicht alle juristischen Regelungen immer einen Sinn oder einen spezifischen Grund haben. Man muss sich dennoch daran halten, sonst kann das zu Problemen führen.

Bearbeitet von Azurit
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vor 10 Minuten schrieb Azurit:

Mir wurde erklärt, dass das von der Immatrikulationsordnung abhängt. Das ist nunmal die rechtliche Grundlage.

 

Klar, habe ich gelesen. Mir ging es eher darum, welche inhaltliche Begründung gegeben wird für das Verbot eines Doppelstudiums.

 

Ausgewürfelt werden sie das ja an der Uni in Stuttgart nicht haben, oder?

Bearbeitet von KanzlerCoaching
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Guten Tag ,

 

kamen ja noch einige neue Kommentare dazu 🙂

 

Also ich habe die beiden HS mal angeschrieben und werde berichten wenn es von dort etwas neues gibt.

 

zu dem Punkt ob und welche Konsequenz es haben könnte wenn man es verschweigt und irgendwann einmal heraus kommt, denke ich das es davon abhängt ob damit jemand geschädigt wurde.

 

bei mir wäre der Studiengang an der Präsenz Hochschule NC/Zulassungsfrei , der an der privaten HS ja sozusagen auch , damit nehme ich niemandem den Platz weg oder würde über Wartesemester usw. ja nicht hinwegtäuschen. gleiche oder ähnliche Studiengänge sind es auch nicht.

 

daher würde ich vom Gefühl her sagen das es bei jemandem der es nicht angeben würde, wahrscheinlich nicht zu einer Aberkennung des Abschluss kommt.

 

denn der oder die hätte ja auch bei Angabe der anderen HS den Studienplatz bekommen.

anders verhält es sich sicher wenn ein Studiengang NC belegt ist und man mit den Wartesemestern geschummelt hätte.... in diesem Fall wäre der Bewerber vielleicht gar nicht im NC Studiengang zugelassen worden.

 

bin kein Jurist aber es kommt sicher darauf an welche Auswirkungen das verschweigen hat.

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vor 8 Stunden schrieb KanzlerCoaching:

Ausgewürfelt werden sie das ja an der Uni in Stuttgart nicht haben, oder?

Tatsächlich gab es in Baden-Württemberg mal das ungeschriebene Gesetz, dass man sich nicht an zwei Hochschulen einschreiben darf. Seltsamerweise hat sich das "aufgelöst", nachdem Zweitstudiengebühren eingeführt wurden. Ich hatte diesbezüglich sogar Kontakt mit dem zuständigen Ministerium, weil ich wissen wollte, woher die Änderung plötzlich kommt. Es gab aber keine entsprechende Gesetzesänderung 🤣

Und die Immatrikulationsordnung der Uni Stuttgart war dann halt schon so und wurde nicht geändert. Die der anderen Unis waren nicht unbedingt so bzw. hatten gar keinen Eintrag dazu (das wurde einfach so verboten, bevor die Gebühren kamen). Deshalb ist es an der Uni Stuttgart nach wie vor so.

 

Also doch gewürfelt ;)

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Also ich würde davon abraten zwei Studiengänge gleichzeitig zu machen (ich weiß, dass ist nicht die Frage). Erstens würd ich mich auf einen konzentrieren und den anderen machen, wenn der erste fertig ist. Zweitens nimmst Du Dir so die Anrechnung von Vorleistungen und musst Module doppelt machen (Klassiker: Mathe). Und wenn Du zwischendrin keine Lust mehr hast, hast Du nichts. Aber wenn Du es trotzdem tun möchtest, hast Du genügend Argumente bekommen, dass es wohl kein Problem wäre. Wie gesagt, ich würde dringend davon abraten. Volle Power in den ersten und wenn dann immer noch Bock hast, kannst den zweiten immer noch machen - wobei ich dann eher Konsekutiv weiter machen würde. Statt Parallel geht auch sequenziell oder selektiv. Lass Dir das von jemandem sagen, der Bachelor und Master in 4 Jahren gemacht hat und seit 8 Jahren Promoviert, sowie seine Frau Bachelor, Master, Master und fertig Promoviert. Ich kenne nur einen, der parallel zwei Master gemacht hat (kenne wirklich viele) und der hat für beide 3 Jahre gebraucht. Ich hab dem auch abgeraten und er hat es trotzdem gemacht. Ich würde mal vom psychologischen Aspekt es besser finden, die hintereinander zu machen und selbst wenn dabei auch 3 Jahre rauskommen, hat hintereinander den Vorteil, nach 1,5 Jahren bereits einen Abschluss zu haben! It's your choice ...

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