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Doppelstudium / an 2 Hochschulen einschreiben


SteviPDM

Empfohlene Beiträge

Guten Abend,

 

vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

 

ist es möglich sich an 2 Hochschulen in verschiedene Studiengänge einzuschreiben ohne das man das einer oder beiden HS als Doppelstudium/Mehrfachimmatrikulation anzeigen muss?

gemeint ist die Kombination Studiengang A an einer Präsenzhochschule und Studiengang B an einer privaten Fernhochschule.

 

der Grund der Frage ist, das die Fernhochschule bei der Immatrikulation nicht danach fragt ob man schon an einer anderen Hochschule gleichzeitig eingeschrieben ist oder sich einschreiben möchte.

 

muss das wenn eine der beiden Hochschulen eine private Fernhochschule ist und die Studiengänge auch nicht gleich oder ähnlich sind , nicht gemacht werden?

 

weil man an der privaten HS ja keine direkten Semestergebühren zahlt, sondern für die "Dienstleistung" des Anbieter, sich somit nicht von den Gebühren an der Präsenzhochschule befreien könnte (auch das Semesterticket z.B.).

 

ich hoffe es kommt rüber was ich mit meinem Thread fragen möchte.

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vor einer Stunde schrieb SteviPDM:

ich hoffe es kommt rüber was ich mit meinem Thread fragen möchte.

 

Ich bin nicht ganz sicher...

 

Möchtest du (d)eine Doppelimmatrikulation nicht angeben? Oder hast du Sorge, dass du etwas falsch machst bzw. dir Probleme entstehen können, wenn du es nicht (proaktiv) tust?

 

Ich habe schon in allen möglichen Kombinationen studiert und würde immer genau die Informationen liefern, die bei der Einschreibung/Anmeldung abgefragt werden - nicht mehr und nicht weniger. Ehrlich gesagt habe ich die größere oder kleinere Menge an jeweils angeforderten Angaben auch noch nie irgendwie hinterfragt...

Bei gleichen Studiengängen oder deckungsgleichen Modulen würde ich da schon genauer hinsehen, aber du schreibst ja, dass es bei dir um verschiedene Studiengänge geht.

 

Hilft dir das irgendwie weiter??

 

Bearbeitet von Alanna
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Du müsstest dich für das betreffende Bundesland informieren. 
 

vor 10 Stunden schrieb SteviPDM:

der Grund der Frage ist, das die Fernhochschule bei der Immatrikulation nicht danach fragt ob man schon an einer anderen Hochschule gleichzeitig eingeschrieben ist oder sich einschreiben möchte.


Hast du dir die Frage damit nicht selbst beantwortet?

 

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Ich würde mich definitiv an beiden Uni/Hochschule über den Hörerstatus informieren. Je nach Bundesland ist es anders. Schwierigkeiten macht es vor allem wenn der Studiengang sehr ähnlich bzw gleich ist.

Hier meine persönliche Erfahrung:

Ich bin an der FuHagen als Teilzeitstudierende eingeschrieben und an der EHiP als Nebenhörer (Zweithörer) in einem Umfang von Teilzeit. Ich habe beide vor der Anmeldung an der EHiP informiert und angefragt ob dies möglich ist. Danach habe ich bei der EHiP meinen Immatrikulationsbescheid (IB) der FuHagen hochgeladen und dann den IB der EHiP an die FuHagen gesendet, somit ist in beiden Studiengängen alles geregelt.

Nachteile habe ich dadurch keine. 

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Guten Tag ,

 

Lieben Dank für die vielen Antworten 🙂

 

ich werde dazu einfach mal beide HS anschreiben und diesen die jeweilige Immatrikulationsbescheinigung der anderen HS zukommen lassen.

kann ja am Ende nicht schaden und ich bin auf der sicheren Seite.

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Wenn Du Dich bei 2 privaten Hochschulen einschreibst ist das gar kein Problem. Denn den Studienplatz belegst Du auf vertraglicher Basis. Und da kannst Du soviele Verträge abschließen wie Du willst. 

 

Probleme könnte es nach meiner Meinung nur geben, wenn Du staatliche Studienplätze "blockierst". Da müsste man wahrscheinlich auch mit der Exmatrikulation rechnen, wenn das bekannt wird.

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Das ist sehr stark abhängig vom Bundesland, von der Hochschule UND vom Studiengang.

 

Beispiel Bundesland: In NRW kann man sich immer als Zweithörer einschreiben. In Sachsen muss man eine Begründung liefern (beruflicher Natur), die die Einschreibung als Nebenhörer rechtfertigt.

 

Beispiel Hochschule: Die Universität Stuttgart verbietet eine Doppelimmatrikulation grundsätzlich, außer es handelt sich um einen Studiengang einer Hochschulkooperation (z.B. Lehramt). Die Unviersität Tübingen lässt eine Doppelimmatrikulation zu, sofern im ersten Studiengang keine Vorlesungen mehr besucht werden müssen und nur noch die Abschlussarbeit ansteht.

 

Beispiel Studiengang: Wenn alle Studiengänge zulassungsfrei sind, ist es der Universität Hohenheim völlig egal, an wie vielen Hochschulen du dich für wie viele Studiengänge einschreibst.

 

Ich studiere schon die ganze Zeit doppelt, dreifach und x-fach, die Informationen aus meinem Beitrag stammen direkt von den Hochschulen.

 

Ich habe damals auch an einer privaten Hochschule nachgefragt, kann mich aber gerade leider nicht mehr erinnern, welche es war. Dort hatte man erstmal keine Ahnung, wovon ich rede. Mir wurde dann geraten, mich zunächst an meine "Ersthochschule" (staatlich) zu wenden. Das kann nämlich ganz schön in die Hose gehen, wenn man an der privaten Hochschule eingeschrieben ist, für die staatliche Hochschule aber bei der Immatrikulation unterschrieben hat, dass man nirgendwo anders eingeschrieben ist und das nicht entsprechend meldet. (Das gilt aber z.B. wiederum nicht für die FernUni, weil man als Zweithörer - den Status gibts in vielen Bundesländern gar nicht - keinen Studierendenstatus in dem Sinne hat.)

 

In Deutschland war ich zum Teil an drei Hochschulen legal eingeschrieben (alle staatlich), grundsätzlich geht das also schon, man muss nur den Bürokratiedschungel durchblicken und viele, viele, viele Fragen stellen. 

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Böser Gedanke: wo kein Kläger, da kein Richter 😅

 

Also wenn du eh an einer Präsenzhochschule (staatlich?) eingeschrieben bist und darüber hinaus viel Geld für eine private investierst… Du nimmst ja niemanden einen Studienplatz weg. 
Deine Daten werden nicht zentral gesammelt und du musst ja nicht damit hausieren gehen.

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Am 12.7.2024 um 13:01 schrieb SteviPDM:

ich werde dazu einfach mal beide HS anschreiben und diesen die jeweilige Immatrikulationsbescheinigung der anderen HS zukommen lassen.

 

Das halte ich für den richtigen und entspannten Weg. Zwar erwarte ich hier keine Probleme, sofern es sich um zwei unterschiedliche Studiengänge handelt, aber Du kannst dann beruhigt sein und bist auf der sicheren Seite. 

 

Es bewusst zu verschweigen, besonders falls doch etwas dazu in der Immatrikulationsordnung stehen sollte, halte ich für den falschen Weg. 

 

Lass uns doch gerne dann auch kurz wissen, wie die Reaktionen der Hochschulen ausgefallen sind.

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