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Studium verkürzen und dadurch Gebühren sparen? Und wann gibt es das Zeugnis?


Özen

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@stefhk3 da zwischen der Hochschule und mir ein rechtsgültige Vertrag besteht, bin ich verpflichtet, die restlichen Zahlungen auch über den September hinaus zu tätigen und das, obwohl ich dann schon im Besitz meiner Urkunde sein werde

Bearbeitet von Kruemmelchen
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vor 19 Minuten schrieb DerLenny:

Wäre halt ein Vertragsbruch. Die Hochschule hat einen Anspruch auf die vollständige Bezahlung und wird dies dann unter Ausnutzung der Rechtsmittel auch einfordern.

 

Schon klar. Es ist ja eigentlich die Frage, wie eine Hochschule das Risiko einschätzt, anwaltlich Absolventen hinterherturnen zu müssen, wenn sie die Abschlussurkunde aushändigen, wenn noch Kosten offen sind.

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vor 3 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Es ist ja eigentlich die Frage, wie eine Hochschule das Risiko einschätzt

Ich denke (bin kein Experte) in diesem Fall ist das Risiko hoch. Es bestehen keine Sicherheiten, z. b. das ein Haus oder Gegenstand dann einbehalten wird. Der Abschluss sollte ja als solcher nicht irgendwie aberkannt werden können wenn es "nur" um Gebühren geht.

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vor 48 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

 

Ihre Einzugsermächtigung können Sie nicht einseitig zurücknehmen? Wenn Sie beispielsweise meinen würden, Sie wollten das restliche Geld sparen.

Das ist sicher möglich, aber ich weiß es nicht genau. Ich habe zwar meinen Master vorzeitig beendet, aber das ändert nichts daran, dass ich die Studiengebühren in voller Höhe bezahlen muss und werde. Da bin ich der Apollon Hochschule schon sehr dankbar, dass ich den Restbetrag nicht auf einmal bezahlen muss :)

Bearbeitet von Diavolina_79
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vor 12 Minuten schrieb Kruemmelchen:

@stefhk3 da zwischen der Hochschule und mir ein rechtsgültige Vertrag besteht, bin ich verpflichtet, die restlichen Zahlungen auch über den September hinaus zu tätigen und das, obwohl ich dann schon im Besitz meiner Urkunde sein werde

Nichts anderes habe ich gesagt. Aber meine Vermutung wäre gewesen, dass die Hochschulen den sicheren Weg gehen. Wenn dem nicht so ist, auch gut, wieder was gelernt. Ich bitte trotzdem darum, mir keine Aussagen zu unterstellen (hier: Man ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen, wenn man die Urkunde hat), die ich nie getätigt habe. Danke.

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vor 17 Minuten schrieb stefhk3:

Ich bitte trotzdem darum, mir keine Aussagen zu unterstellen (hier: Man ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen, wenn man die Urkunde hat), die ich nie getätigt habe. Danke.

Es war niemals meine Intention etwas zu unterstellen. Da in dem Post, auf den ich geantwortet hatte die Frage gestellt wurde, ob HS wirklich Grade und Urkunden verleihen ohne die vollständige Zahlung erhalten zu haben, habe ich versucht darauf zu antworten 

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Kein Problem. Ich hätte eigentlich gedacht, die Hochschulen machen es sich einfach und verlangen Bezahlung vor der Gradverleihung.

Der Vergleich mit dem Restaurant von DerLenny scheint mir zu hinken. Der Vergleich wäre eher so, man geht nach dem Essen im Restaurant zur Tür und sagt, man möchte nur einen Spaziergang machen. ich glaube, da verlangen die meisten Restaurants Bezahlung vor dem Spaziergang ;-)

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Meine Frage am Anfang dieser Diskussion bezog sich nicht darauf, ob vollständig bezahlt werden muss und ob die Hochschule das Recht hat, darauf zu bestehen. Dass sie das hat, steht außer Frage.

 

Nur verursacht eine anwaltliche und ggf. gerichtliche Eintreibung ausstehender Beiträge erhebliche Kosten. Die kann man ja vermeiden, wenn man den angestrebten Grad erst dann verleiht, wenn alle Verbindlichkeiten beglichen sind seitens des Absolventen.

 

Meine Annahme: Fernhochschulen vermeiden diese Kosten.

 

Der reine Besuch eines Lokals begründet noch kein Rechtsverhältnis. Aber wenn die Bestellung angenommen wird vom Restaurant und das Essen serviert wird, ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Den passenden Paragraphen müsste ich nachschlagen.

 

PS: Google sagt, es handle sich um § 145 ff BGB

Bearbeitet von KanzlerCoaching
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