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Triagon Academy durch ACQUIN akkreditiert


kosmos

Empfohlene Beiträge

Meine persönliche Meinung:

 

1. Es ist ist doch vollkommen egal, welcher Prominente, Influencer, Politiker oder auch Sportler dort studiert hat. Dies rechtfertigt noch lange keine Legitimation oder sagt irgendwas aus.
2. Nur weil Hochschule XY jemanden zugelassen hat, bedeutet dies ebenfalls keine Richtigkeit oder Legitimation.

3. Die Qualität der Studiengänge muss nicht zwangsläufig schlecht sein.

4. Bis zu dem Punkt mit der rechtlichen Basis bleibt es nunmal schwammig.

5. Warum sollte man sich für so ein Konstrukt entscheiden? Es gibt so viele deutsche Anbieter.

6. Viele Arbeitgeber werden es vielleicht akzeptieren, manche schauen in Anabin (und werden enttäuscht) oder wollen ein offiziellen Schrieb von der ZAB.


 

Fazit: Kann gut gehen muss es aber nicht. 

 

 

 

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vor 23 Stunden schrieb P.U.:

Neulich ist ein Masterstudent, der an der Triagon Sportpsychologie studiert hat, für Promotion an der Deutschen Sporthochschule in Köln aufgenommen worden. Jeder, der im Sport tätig ist, weißt wie renommiert die Sporthochschule Köln ist.

 

Sehr interessant. Wenn es für dich ok ist, würde mich sein Name (gerne als PN) interessieren, damit ich mir mal einen Eindruck über seinen Bildungsgang verschaffen kann, @P.U..

 

Wenn er wirklich an der DHS zur Promotion zugelassen worden sein sollte, dann dürfte das nämlich sicherlich nicht auf dem Triagon-Master beruhen. Ich vermute stark, dass er ggf. schon ein anderes Studium absolviert hat und die Voraussetzungen daher auch ohne Triagon-Master erfüllt hätte oder die Voraussetzungen anderweitig erfüllen kann (beispielsweise als ehemaliger FH-Diplom-Absolvent bzw. durch Auflagen).

 

Sollte er einen Bachelor einer regulären (deutschen oder europäischen) Hochschule haben, könnte er außerdem auch aufgrund dieses Bachelors in Verbindung mit der Auflage, an der DSH noch weitere Leistungsnachweise zu erbringen, zugelassen worden sein:

 

Zitat

Bei einem Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generel-
len Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern muss zusätzlich vor Zulassung
zur Promotion ein aufbauendes, promotionsvorbereitendes Studium erfolgreich abge-
schlossen sein. Das promotionsvorbereitende Studium an der Deutschen Sporthoch-
schule Köln umfasst zwei Semester sowie angemessene Leistungsnachweise, die von
der oder dem Betreuer*in der Dissertation festgelegt werden.

Quelle: § 3 Abs. 3 PromO-DSHK

 

Das mag zwar zunächst Spekulation sein, aber ich bezweifle sehr stark, dass jemand mit einem Triagon-Master eine Promotionszulassung in Deutschland erlangt hat. Im Ausland mag das was anderes sein (z. B. an der KMU), wo man zuweilen sogar auch nur mit einem oder mehreren Mastern ohne vorangegangenen Bachelor promovieren kann.

 

Ich vermute daher, dass der Kandidat wohl eher trotz Triagon-Master, keinesfalls allerdings wegen des Triagon-Masters zugelassen wurde.

 

Nach den Ausführungen hier im Forum, die auch die Einlassungen der ZAB berücksichtigen, dürfte der Master nämlich nicht ohne weiteres zur Promotion (an einer deutschen Hochschule) führen.

 

Es bleibt spannend.

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Ich habe mir tatsächlich die Mühe gemacht und habe bei der Triagon heute nachgefragt und auch eine Antwort erhalten.

Es handelt sich um einem Triagon-Master-Student, der auch an der Triagon lehrt und damit tatsächlich zum Doktor bei der Sporthochschule zugelassen wurde. Vielleicht durch Empfehlung? Sportbereich ist schon eine zwar große aber doch eine "zusammenhaltende" Community

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vor 2 Stunden schrieb studispass:

 

Sehr interessant. Wenn es für dich ok ist, würde mich sein Name (gerne als PN) interessieren, damit ich mir mal einen Eindruck über seinen Bildungsgang verschaffen kann, @P.U..

 

Wenn er wirklich an der DHS zur Promotion zugelassen worden sein sollte, dann dürfte das nämlich sicherlich nicht auf dem Triagon-Master beruhen. Ich vermute stark, dass er ggf. schon ein anderes Studium absolviert hat und die Voraussetzungen daher auch ohne Triagon-Master erfüllt hätte oder die Voraussetzungen anderweitig erfüllen kann (beispielsweise als ehemaliger FH-Diplom-Absolvent bzw. durch Auflagen).

 

Sollte er einen Bachelor einer regulären (deutschen oder europäischen) Hochschule haben, könnte er außerdem auch aufgrund dieses Bachelors in Verbindung mit der Auflage, an der DSH noch weitere Leistungsnachweise zu erbringen, zugelassen worden sein:

 

Quelle: § 3 Abs. 3 PromO-DSHK

 

Das mag zwar zunächst Spekulation sein, aber ich bezweifle sehr stark, dass jemand mit einem Triagon-Master eine Promotionszulassung in Deutschland erlangt hat. Im Ausland mag das was anderes sein (z. B. an der KMU), wo man zuweilen sogar auch nur mit einem oder mehreren Mastern ohne vorangegangenen Bachelor promovieren kann.

 

Ich vermute daher, dass der Kandidat wohl eher trotz Triagon-Master, keinesfalls allerdings wegen des Triagon-Masters zugelassen wurde.

 

Nach den Ausführungen hier im Forum, die auch die Einlassungen der ZAB berücksichtigen, dürfte der Master nämlich nicht ohne weiteres zur Promotion (an einer deutschen Hochschule) führen.

 

Es bleibt spannend.


Da muss ich dich leider „enttäuschen“, er hat meines Wissens nach nur den Master an der Triagon gemacht und seinen Bachelor hat er auch dort gemacht allerdings wo Triagon mit London Metropolitan University zusammengearbeitet hat.

 

So ungern ihr es nicht einsehen wollt, kenne ich im Umfeld mittlerweile wie bereits schon gesagt, ein paar Studenten von dort und keiner hatte je iwelche Probleme. Aber ja, auch wie gesagt, ich bin hier in meinem Bubble unterwegs und kann darüberhinaus auch nicht mehr viel sagen…

 

PN hast du. Aber so langsam sollten wir doch merken, dass wir alle iwie nur im Kreis drehen 😅

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Super, vielen Dank @P.U. für die PN. Ich habe nun auch etwas weiter recherchiert und es scheint wirklich so zu sein, als habe die Person "nur" einen Bachelor der London Metropolitan University (in Zusammenarbeit mit Triagon) und darauf aufbauend dann den Triagon-Master gemacht.

 

Diese Kombi dürfte aber, sofern man davon ausgeht, dass sich die DSH an geltendes Recht hält, in keinster Kombination zur Promotion berechtigen.

 

Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn es sich bei dem Sport-Bachelor (ich nenne ihn jetzt einfach mal "Sport-Bachelor", damit man die Person nicht einfach ergoogeln kann) um einen ordentlichen dreijährigen Bachelorabschluss handeln würde. Dann könnte die Person über die Ausnahmeregelung eine Zulassung erhalten (die PromO ist hier sehr deutlich, s. o., und verlangt ein mind. 6-semestriges Studium).

 

Dieses 6-semestrige Studium ist aktuell bei Triagon nicht gegeben (auch wenn sie nun 180 ECTS verleihen mögen unter Anrechnung der 120 ECTS professioneller Vorleistung), damals zu Zeiten der Kooperation mit der LondonMET war diese Voraussetzung aber schon dreimal nicht erfüllt.

 

Der Grund liegt darin, dass es sich um einen Top-Up-Bachelor handelte und die LondonMET gem. britischem Hochschulrecht ausschließlich 120 CATS (60 ECTS) hierfür verleiht. Es wurden, anders als jetzt bei Triagon, also keine Vorleistungen angerechnet, sondern einfach ein Bachelor mit 60 ECTS ausgestellt. Dies führt i. d. R. in UK aber zu keinen Problemen, da der Top-Up-Bachelor regelmäßig einen anderen Bachelor voraussetzte oder zumindest ein entsprechendes Undergraduate Diploma (o. ä.) im Umfang von mind. 120 ECTS/240 CATS. In den letzten Jahren hat man sich in UK - gerade auch in Kooperation mit ausländischen Anbietern - dazu durchgerungen, auch nichtakademische Qualifikationen als Zulassungsvoraussetzungen für einen britischen Top-Up-Bachelor durchgehen zu lassen. Das ändert aber nichts daran, dass der Bachelor lediglich 60 ECTS ausweist und mithin lediglich einem zweisemestrigen Studium entspricht. Hochschulrechtlich ist das in UK anders nicht umsetzbar, das führt (Achtung, Querverweis :D) z. B. auch dazu, dass man den britischen Bachelor bei der KMU - selbst wenn einem Vorleistungen anerkannt werden - nicht in weniger als drei Jahren abschließen kann, denn das ist kein Top-Up-Bachelor...

 

Mir sieht das also eher danach aus:

 

A) Die Person erhielt gar keine Zulassung an der DSH und es handelt sich um ein Missverständnis, weil die Person, von der du es gehört hast, etwas falsch verstanden hat.

B) Die DSH hat den Zulassungsantrag schlampig bearbeitet und übersehen, dass der Bachelor nur 60 ETCS ausweist. Da wäre mir aber wieder das Aufdeckungsrisiko zu groß (da muss nur jemand nach erfolgter Promotion oder kurz vorher der DSH einen Hinweis geben und die ganze Arbeit wäre umsonst gewesen...)

C) Vielleicht hat er aber auch nur die Betreuungszusage (des betreuungsbereiten Profs, das sagt ja erst mal garnichts aus) erhalten und das bittere Erwachen kommt erst, wenn er den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellt (i. d. R. ganz am Ende der Promotion, @SebastianL hat das Procedere letztens ja auch schön erklärt). Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 PromO-DSHK ist dem Antrag auf Eröffnung nämlich bereits die fertige Dissertation in mehrfacher Ausfertigung beizulegen. Erst danach prüft der Promotionsausschuss sämtliche Unterlagen: "Sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren nicht erfüllt, so teilt der Promotionsausschuss der Antragstellerin oder dem Antragsteller dies unter Angabe der Gründe mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats" (§ 7 Abs. 4 S. 1 PromO-DSHK).

 

Option C oder eine Mischung aus A und C erscheinen mir da am realistischsten. Gerade in NRW sind die Hochschulen nämlich dazu verpflichtet, bei ausländischen Bildungsabschlüssen im Vorfeld eine ZAB-Prüfung zu veranlassen. Spätestens dann wäre aufgefallen, dass weder der Bachelor (da zwar von einer staatlichen Hochschule, jedoch lediglich 60 ECTS), noch der Master (da Triagon als maltesisches HEI nicht ausreichend hochschuläquivalent ist, weshalb die ZAB nicht prüft) unter irgendwelchen Bedingungen die Zulassung rechtfertigen würden.

 

Aufklärung könnten da wohl nur die DSH Köln, Triagon oder die betroffene Person selbst in die Sache bringen. Ich will hier aber jetzt auch nicht zu viel Staub aufwirbeln, die Person hat mir ja nichts getan.

 

Dürfte ich ihm einen freundschaftlichen Rat geben, wäre es der folgende:

 

"Stelle bei der DSH einen Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Dann bekommst du recht schnell die Mitteilung, dass du mit deinen Abschlüssen keine Aussicht auf Eröffnung des Promotionsverfahrens hast und sparst dir eine Menge Zeit und Ärger. Wenn du unbedingt den Dr.-Grad tragen willst und es nicht mehr auf dich nehmen willst, an einer deutschen (bzw. einer zumindest nicht fragwürdig konstruierten) Hochschule deinen Bachelor und Master nachzuholen, um dann ordentlich an einer deutschen (oder meinetwegen auch ausländischen) Uni promovieren zu können, dann mach doch einfach eine der vielen Pay2Go-Promotionen, die es auf dem Markt gibt. Für das Klingel- oder Praxisschild macht es doch beispielsweise auch der 20k-Dr. der UNIBIT in Bratislava. Die Wahl der Triagon für den Master spricht ja schon dafür, dass du keine Berührungsängst mit - für den ein oder anderen Betrachter (sieht man ja bei der ersten simplen Google-Suche) - als fadenscheinig anmutende oder zumindest auf den ersten Blick kuriose Konstellationen hast. Und sorry, ich hätte lieber einen Dr. einer osteuropäischen staatlichen Uni, die zwar auch nicht unbedingt einen höheren wissenschaftlichen Output als die Hochschule Weserbergland (oder füge hier jede andere kleine Hochschule ein - sorry liebe HSW nichts gegen dich!) hat, bei der jedoch nicht gleich alle Alarmglocken schrillen, wie beispielsweise beim Namen "Triagon", dann auch noch in Verbindung mit "Academy" [wer hat sich das denn übrigens ausgedacht? Warum nicht wenigstens "Triagon School of XY"???] und "Malta" (oooooh Gott)..."

 

So, jetzt erst mal gute Nacht! :)

Bearbeitet von studispass
Klarstellung, dass die HSW keinesfalls mit Konstrukten wie UNIBIT oder Triagon gleichgestellt werden sollte! War nur ein Beispiel für eine kleine Hochschule mit (naturgemäß) geringem Forschungsoutput, die als FH aber auch keine Promotion anbietet...
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"Gerade in NRW sind die Hochschulen nämlich dazu verpflichtet, bei ausländischen Bildungsabschlüssen im Vorfeld eine ZAB-Prüfung zu veranlassen."

 

Kannst du das gesetzlich belegen? Das wäre mir neu.

 

 

"Die ANABIN-Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann also vorkommen, dass Ihr Abschluss noch nicht in die Datenbank eingespeist ist. WICHTIG: Wenn Ihr Hochschulabschluss nicht in der ANABIN-Datenbank aufgeführt ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihr Abschluss nicht mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist." -> Anabin selbst

Bearbeitet von Karl-MBA
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vor 4 Stunden schrieb Karl-MBA:

"Gerade in NRW sind die Hochschulen nämlich dazu verpflichtet, bei ausländischen Bildungsabschlüssen im Vorfeld eine ZAB-Prüfung zu veranlassen."

 

Kannst du das gesetzlich belegen? Das wäre mir neu.

 

Die DSH Köln verweist in puncto Bewerbung mit einem ausländischen Hochschulabschluss selbst auf Anabin (https://www.dshs-koeln.de/studium/international-studieren/studium-an-der-deutschen-sporthochschule/vollzeitstudium/bewerbung/).

 

Du hast Recht, dass Anabin keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, deshalb führt eine fehlende Listung auf Anabin i. d. R. auch nicht zur direkten Ablehnung, sondern zur Vornahme einer Zeugnisbewertung durch die ZAB. Diese wird seitens der ZAB für Triagon aber aus den genannten Gründen abgelehnt, weshalb der Hochschule infolge nur noch die Ablehnung bleibt.

 

Andere Hochschulen schalten zum Zulassungsmanagement noch andere Akteure (z. B. uni-assist) ein, die eine Zwischenprüfung vornehmen, im Zweifel aber auch eine Zeugnisbewertung durch die ZAB abwarten müssen. Siehe z. B. hier: https://www.dshs-koeln.de/studium/international-studieren/studium-an-der-deutschen-sporthochschule/vollzeitstudium/bewerbung/.

 

Grundlage für die Möglichkeit des Tätigwerdens der ZAB und deren Einbindung in Zulassungsfragen ist § 69 Abs. 9 S. 1 Hochschulgesetz-NRW. Die Verpflichtung wiederum ergibt sich jedoch aus den jeweiligen Zulassungs- bzw. Studienordnungen, die sich die Hochschulen selbst gegeben haben. Auch die DSH Köln hat sich dieses Vorgehen in ihren Ordnungen auferlegt (exemplarisch ein Auszug aus der Master-Prüfungsordnung:

 

Zitat

Bewerberinnen und Bewerber mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss kön-
nen zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit mit einem Abschluss nach Absatz 1
oder 2 nachgewiesen wird. Für die Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer
Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektoren-
konferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Rege-
lungen zu berücksichtigen. Im Übrigen soll bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zent-
ralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

Quelle: § 4 Abs. 3 MaPrOSpoWi-DSHK

 

Spätestens, wenn die Anabin-Abfrage ergibt, dass Triagon nicht gelistet ist, bestehen erhebliche Zweifel ob der Gleichwertigkeit und die Folge ist für die DSH die Anrufung der ZAB nach § 4 Abs. 3 S. 3 MaPrOSpoWi-DSHK.

 

Auch die Promotionsordnung der DSH Köln erfordert Gleichwertigkeit, siehe z. B.:

 

Zitat

Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn ein anderes Studium an einer Universität im
Ausland erfolgreich abgeschlossen worden ist. Dieses Studium muss jedoch gleich-
wertig mit den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Studien sein. ber die Gleichwer-
tigkeit entscheidet der bzw. die Vorsitzende des Promotionsausschusses nach Prü-
fung durch das International Office der DSHS. Die Gleichwertigkeit ist in der Regel zu
bejahen, wenn der Studienabschluss an der Heimatuniversität die Zulassung zur Pro-
motion eröffnet.

Quelle: § 3 Abs. 5 PromO-DSHK

 

Spätestens bei Einbindung des International Office kommt es auch wieder zur Einbindung der ZAB. Hinzu kommt, dass Triagon auch nicht Universitätsrang besitzt (wenngleich sie auch Promotionsgrade verleiht), Triagon ist und bleibt ein "HEI" und keine "University".

 

Ich bin mir auch sicher, dass sich die DSH (unabhängig von der causa Triagon - die Notwendigkeit der Feststellung der Gleichwertigkeit gilt ja für alle ausländischen Abschlüsse, egal ob Triagon Academy, Selinus University, Global Humanistic University, Rochville University oder auch Stanford, Harvard und Co.) nicht in einen Skandal verwickelt sehen will, wenn die BILD-Zeitung irgendwann plakativ (und natürlich nicht unbedingt zutreffend, aber wir kennen sie ja, wie sie immer gerne übertreibt) titeln sollte: "DEUTSCHE SPORTHOCHSCHULE KÖLN VERGOLDED ABSCHLÜSSE VON TITELMÜHLENABSOLVENTEN MIT DOKTORTITEL".

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