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Triagon Academy durch ACQUIN akkreditiert


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vor 1 Minute schrieb Karl-MBA:

Wenn man sich die Module und Lerninhalte sowie Mitarbeitende dort anschaut, braucht sich Triagon, zumindest von der Studienqualität her, sich nicht zu verstecken meiner Meinung nach?!

Sehe ich auch so, da liefern Leute teilweise wirklich sehr gute Arbeit ab (Siehe hier: https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-45389-3)

Ob ein Doktor aus dem Ausland als Dr. In Deutschland getragen werden darf ist Ländersache (Siehe hier: https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/internationales)

Da sehen wir folgendes:

Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sein.

Da liegt der Knackpunkt. Die KMK sagt die Triagon ist keine echte Hochschule nach Landesrecht. Wieso spielt die Meinung der KMK eine Rolle? Weil die Ministerien der Länder gerne da nachfragen was Sache ist.

 

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vor 11 Minuten schrieb Karl-MBA:

So wie ich es verstehe, ist der Abschluss zwar nicht dafür geeignet, um an anderen Hochschulen für einen weiterführenden Abschluss zu werben aber die Führbarkeit eines akademischen Titels hängt doch nicht von Anabin ab, sondern wird eindeutig durch die europäischen Bologna-Reform geregelt.

Das bedeutet, dass es innerhalb Europas egal ist, wo du deinen Abschluss machst. Du kannst deinen akademischen Titel trotzdem einheitlich führen? Wieso wird hier denn dann von der "Wertigkeit von 0" geredet oder dass der Abschluss nicht "anerkannt" wäre? International ist der Abschluss anerkannt, nur in Deutschland tun sich manche Hochschulen einfach schwierig damit.

 

Tut mir Leid an diejenigen, die damit keinen weiteren Master an einer anderen Hochschule machen konnten, weil sie nur auf Anabin nachschauen aber sie können doch alternativ einfach weiter an der Triagon den Master machen und dann hat sich die Sache doch erledigt?!! Oder verstehe ich das Drama gerade bisschen falsch?

 

Wenn man sich die Module und Lerninhalte sowie Mitarbeitende dort anschaut, braucht sich Triagon, zumindest von der Studienqualität her, sich nicht zu verstecken meiner Meinung nach?!

Bei mir geht es um den DBA, nicht aber um einen BA/MA etc. und deshalb auch nicht um die Frage, ob die Uni Köln anerkennt oder nicht. Es geht mir nur um die Eintragung des DBA als Dr. im Personalausweis und das Prozedere, wonach sich Behörden richten bei ihrer Entscheidung.

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vor 6 Minuten schrieb DonaldK:

Es geht mir nur um die Eintragung des DBA als Dr. im Personalausweis und das Prozedere, wonach sich Behörden richten bei ihrer Entscheidung.

Witzige Sache. Du kannst praktisch alles in deinen Perso eintragen lassen. Es gibt keine Prüfung von offizieller Seite ob das klar geht. Bist halt dann auch nur fällig wenn du falsch lagst...

"Das Zustimmungsverfahren zum Führen im Ausland erlangter akademischer Grade, Hochschultitel und -tätigkeitsbezeichnungen ist seit dem 1. Januar 2005 weggefallen. Somit trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft keine Einzelfallentscheidungen mehr – weder mündlich noch schriftlich. Die Inhaberin oder der Inhaber eines Grades muss selbst entscheiden und dies in jeder Hinsicht verantworten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führung eines Grades in der von der Inhaberin/dem Inhaber des Grades gewünschten Form erfüllt sind."

Bearbeitet von tigerheli
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ok das mit dem Doktor ist dann ein anderes Thema - hier geht es um tatsächliche Führbarkeit - allerdings auch nur, weil wir hier in Deutschland sind.

 

Aber mit dem Bachelor und Master sollte doch absolut keine Probleme darstellen. Also sehe ich die Werbeaussagen von der Hochschule schon legitim. Die Studierende sollen doch einfach dort weiter studieren, wenn andere Hochschulen nur auf Anabin nachschauen??

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vor 3 Minuten schrieb tigerheli:

Witzige Sache. Du kannst praktisch alles in deinen Perso eintragen lassen. Es gibt keine Prüfung von offizieller Seite ob das klar geht. Bist halt dann auch nur fällig wenn du falsch lagst...

"Das Zustimmungsverfahren zum Führen im Ausland erlangter akademischer Grade, Hochschultitel und -tätigkeitsbezeichnungen ist seit dem 1. Januar 2005 weggefallen. Somit trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft keine Einzelfallentscheidungen mehr – weder mündlich noch schriftlich. Die Inhaberin oder der Inhaber eines Grades muss selbst entscheiden und dies in jeder Hinsicht verantworten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führung eines Grades in der von der Inhaberin/dem Inhaber des Grades gewünschten Form erfüllt sind."

 

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Ja, dieser Passus ist mir bekannt. Dennoch gab es Absolventen, die vom Einwohnermeldeamt abgelehnt wurden und einen Antrag bei der ZAB stellen mussten. Was für ein Aufwand. Und am Ende hat dann die ZAB abgelehnt und den Abschluss des Anbieters aus Malta verworfen!

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Am 19.8.2024 um 22:27 schrieb Karl-MBA:

ok das mit dem Doktor ist dann ein anderes Thema - hier geht es um tatsächliche Führbarkeit - allerdings auch nur, weil wir hier in Deutschland sind.

 

Aber mit dem Bachelor und Master sollte doch absolut keine Probleme darstellen. Also sehe ich die Werbeaussagen von der Hochschule schon legitim. Die Studierende sollen doch einfach dort weiter studieren, wenn andere Hochschulen nur auf Anabin nachschauen??

Abgesehen davon, dass mancher vielleicht gerade nicht an der Triagon weiterstudieren möchte, stellt sich das Problem der Gradführung ganz genauso. Wenn Triagon (oder SMC oder ...) keine Hochschule nach dem Recht des Herkunftslandes (hier Malta) ist, dürfen auch andere Grade (z. B. auf Visitenkarten, Türschildern) nicht geführt werden. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar. Das ist doch keine völlig belanglose Sache.

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vor 8 Stunden schrieb stefhk3:

Abgesehen davon, dass mancher vielleicht gerade nicht an der Triagon weiterstudieren möchte, stellt sich das Problem der Gradführung ganz genauso. Wenn Triagon (oder SMC oder ...) keine Hochschule nach dem Recht des Herkunftslandes (hier Malta) ist, dürfen auch andere Grade (z. B. auf Visitenkarten, Türschildern) nicht geführt werden. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar. Das ist doch keine völlig belanglose Sache.

 

Das stimmt nicht.

Die sogenannten Higher Education Institutions sind tertiäre Bildungseinrichtungen und somit berechtigt, akademische Studiengänge anzubieten. Die durch diese Einrichtungen verliehenen akademischen Abschlüsse sind im Rahmen der Bologna-Reform einheitlich anerkannt.

 

Ob Doktorgrade über solche Einrichtungen vergeben werden dürfen, ist eine andere Frage. Bei anderen akademischen Abschlüssen ist dies jedoch vollkommen legitim.

 

Die entsprechenden Quellen kann ich bei Bedarf gerne nachreichen, aber es sollte nicht schwer sein, diese Informationen selbst zu finden - ich rede hier von verlässliche Informationen.

Bearbeitet von Karl-MBA
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Wenn Du hier "100% verlässliche Informationen" hast, her damit. Ich klinge wahrscheinlich inzwischen wie ein Schallplatte mit Sprung, aber bei Malta gibt es das nicht. Hier wurde auch bezüglich des Doktors so-und-so oft behauptet, das sei ganz klar. Jetzt werden Tipps ausgetauscht, wie man die Triagon am besten verklagt.

Woher soll diese Unterscheidung zwischen Doktor und Rest kommen? Alles sind akademische Grade, es gilt das gleiche Recht. Z. B. NRW (andere Bundesländer praktisch wortgleich):

"Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. Ein sonstiger ausländischer Hochschulgrad, der auf Grund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden. Die verliehene Form des Grades kann bei anderen als lateinischen Schriftarten in die lateinische Schrift übertragen werden; ferner kann die im Herkunftsland zugelassene oder, soweit keine solche besteht, die dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Die Sätze 2 und 3 gelten für ausländische staatliche und kirchliche Hochschulgrade entsprechend. Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen."

Wo wird hier zwischen Doktor und Rest unterschieden? Nirgendwo, und wenn die Frage offen ist, ob die "Higher Education Institutions" Hochschulen im Sinne des Gesetzes sind, dann betrifft das andere Grade als Doktor genauso.

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  • 2 Wochen später...
Am 21.8.2024 um 11:03 schrieb stefhk3:

Wenn Du hier "100% verlässliche Informationen" hast, her damit. Ich klinge wahrscheinlich inzwischen wie ein Schallplatte mit Sprung, aber bei Malta gibt es das nicht. Hier wurde auch bezüglich des Doktors so-und-so oft behauptet, das sei ganz klar. Jetzt werden Tipps ausgetauscht, wie man die Triagon am besten verklagt.

Woher soll diese Unterscheidung zwischen Doktor und Rest kommen? Alles sind akademische Grade, es gilt das gleiche Recht. Z. B. NRW (andere Bundesländer praktisch wortgleich):

"Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. Ein sonstiger ausländischer Hochschulgrad, der auf Grund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden. Die verliehene Form des Grades kann bei anderen als lateinischen Schriftarten in die lateinische Schrift übertragen werden; ferner kann die im Herkunftsland zugelassene oder, soweit keine solche besteht, die dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Die Sätze 2 und 3 gelten für ausländische staatliche und kirchliche Hochschulgrade entsprechend. Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen."

Wo wird hier zwischen Doktor und Rest unterschieden? Nirgendwo, und wenn die Frage offen ist, ob die "Higher Education Institutions" Hochschulen im Sinne des Gesetzes sind, dann betrifft das andere Grade als Doktor genauso.

 

Kann man den DBA von Triagon als "Dr." führen? Deinem Zitat nach nicht.

 

Hier der Link zu der Regelung in Bayern:

https://www.stmwk.bayern.de/download/13476_Informationsblatt_Fuehrung_2019_01.pdf

Diese ist sehr ausführlich verfasst. Dem Anschein nach, kann man den DBA in Bayern als Dr. führen.

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