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Triagon Academy durch ACQUIN akkreditiert


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Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb kleecy:

 Die ZAB kontaktierte ich deshalb und warte auf Rückmeldung. 

Kleiner Tipp dazu

Meiner Erfahrung nach wird schneller auf fragdenstaat reagiert (ein paar tage) als auf das Kontaktformular (ein paar Monate)

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  • 2 Monate später...
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Das Studium an der Triagon Academy ist in Deutschland nicht anerkannt. Die ZAB hat das Akkreditierungsverfahren durch die ACQUIIN als nicht ausreichende bewertet. In zwei sehr konkreten Fällen wurde der Bachelor-Abschluss bewertet, um einen Master in Deutschland aufzunehmen.

 

Die Triagon Academy hat das Schreiben des ZAB bereits erhalten. Ich weiß nicht, wie die Triagon Academy darauf reagieren wird und was wir als ehemalige Studenten tun sollten. 

 

Hat irgendeiner Ideen?

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Moment, das passiert im Nachhinein?!

 

Noch bin ich unbetroffen, frage mich aber was mit anderen (Fern)Studiengängen ist, die auch durch ACQUIIN akkreditiert wurden! Bei Google finde ich gerade spontag noch nichts. 

 

Ich hoffe ihr findet eine verträgliche Lösung für eure Anerkennung! Daumen sind gedrückt!

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vor 19 Minuten schrieb Madu100:

Das Studium an der Triagon Academy ist in Deutschland nicht anerkannt

Die Ablehnung kann sich auf ein oder mehrere Programme beziehen, umfasst aber nicht unbedingt die Institution. Triagon bietet nicht-akkreditierte Programme an. Die MFHEA (staatliche Akkreditierungsstelle in Malta) hat in der Vergangenheit bereits öffentlich darauf hingewiesen. Ein von Triagon 1-jährige DBA ist z.B. nicht von der Akkreditierung umfasst. Hier die entsprechende Meldung der MFHEA:

ANN00221.pdf (mfhea.mt)

 

Vermutlich sind auch die top-up Bachelor von der Akkreditierung ausgenommen, denn das MQF schreibt 3 Jahre und 180 ECTS vor. Das kann man aber auf der Homepage der MFHEA überprüfen.

 

Das ACQUIN an dem Status nichts ändert, liegt auf der Hand. Maßgeblich für eine Anerkennung ist die Akkreditierung des Sitzstaates, sowohl die der Institution, als auch für jedes Programm.

 

Man muss genau schauen ob ZAB der Triagon die Anerkennung als Institution abspricht, oder einzelnen Programmen.

 

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vor 50 Minuten schrieb Schrotti:

Moment, das passiert im Nachhinein?!

 

Es geht hier um eine besondere Konstellation. Eine Hochschule aus dem Ausland, die eine Bewertung/Akkreditierung der ACQUIN erhalten hat.

 

Wenn Du an der HFH ein Studium beginnst, ist das eine institutionell akkreditierte, staatlich anerkannte, deutsche, private Fernhochschule, deren Studiengänge akkreditiert wurden. Also eine ganz andere Situation und „safe“. Mehr dazu in diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=xKm9UzshThw

 

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„Aufgrund dieser Faktenlage empfiehlt die ZAB derzeit weder die Anrechnung von Studienleistungen der Triagon Academy auf ein deutsches Hochschulstudium noch die Berücksichtigung derer Abschlüsse als Grundlage der Zulassung zu einem weiterführenden Studiengang in Deutschland."

 

Das ist das Fazit des ZAB. Weder Studienleistungen noch Abschlüsse sind aus dieser Hochschule anerkannt. Dieses Herumreiten auf einzelne Studienprogramme etc.ist damit auch beantwortet. 

 

Also hat jemand einen Vorschlage was man machen kann? Die Leitung der Triagon antwortet seither nicht auf meine Emails. Also was tun?

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vor 4 Minuten schrieb Madu100:

Also hat jemand einen Vorschlage was man machen kann? Die Leitung der Triagon antwortet seither nicht auf meine Emails. Also was tun?

 

Sehr interessante Entwicklung und wirklich schockierend! Ich selbst verfolge das Thema aus Interesse auch schon seit geraumer Zeit und habe mich hierzu schon mal mit einem befreundeten Rechtsanwalt unterhalten, heute bin ich nochmal unter der aktualisierten Faktenlage auf die Unterhaltung zurückgekommen. Gerne gebe ich dir/euch die Einschätzung weiter (bitte beachte aber, dass ich das nur so gut wie möglich wiedergebe, selbst aber weder Betroffener noch RA bin):

 

Solltest du (oder einer deiner Studienkollegen) eine Rechtsschutzversicherhung haben, ist schnellstens qualifizierte rechtliche Beratung einzuholen und weitere Schritte zu prüfen. Auch wenn du über keine Rechtschutzversicherung verfügst, kann sich zumindest eine Erstberatung lohnen, da die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung doch recht hoch sein dürften - zumindest, wie sich die Thematik grundsätzlich darstellt.

 

Wie könnte ein weiteres Vorgehen aussehen? Als Student der Triagon dürftest du bei Abschluss des Studienvertrages zumindest eines Inhaltsirrtums (§ 119 I Alt. 1 BGB) unterlegen sein. Du bist ja davon ausgegangen, dass du einen Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Hochschule erwerben wirst, der dir - und das ist jetzt der wichtige Punkt - auch entsprechende Rechte verleiht, dein Masterstudium wie jeder andere Bachelorabsolvent einer solchen Hochschule auch an anderen Institutionen fortsetzen zu können. Dies ist nun nicht der Fall. Hättest du dies vorher gewusst, hättest du den Vertrag mit Triagon entsprechend nicht abgeschlossen.

 

Unter Verweis auf ebendiesen Inhaltsirrtum kannst du dich nun im Wege der Anfechtung vom Vertrag lösen. Hierzu musst du allerdings die einschlägige Anfechtungsfrist beachten. Anzufechten hast du unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern), sobald du vom Irrtum Kenntnis erlangst (§§ 119 I Alt. 1, 121 I BGB). Hierbei wird dir seitens der Gerichte aber i. d. R. eine angemessene Beratungs- und Reaktionszeit (mit/deines RA) eingeräumt. Folge dessen ist im Erfolgsfall, dass dir Triagon deine gezahlten Studiengebühren ganz oder teilweise zurückerstatten muss. Da der aufrechenbare Vorteil deines Abschlusses allerdings ohnehin aufgrund der faktischen Wertlosigkeit gleich Null sein dürfte, denn nicht mal eine Anrechnung der erworbenen Leistungen auf andere Studiengänge einer deutschen Hochschule sind laut ZAB möglich, stehen die Chancen gut, dass Triagon die gesamten Studiengebühren zurückerstatten muss. Eine entsprechende Anfechtungserklärung lässst du Triagon am besten direkt über den RA zugehen. Spannend ist in diesem Kontext auch, dass fristauslösendes Ereignis eben deine Kenntniserlangung ist. Selbst wenn dein Abschluss also bereits einige Jahre zurückliegt und du erst jetzt durch die ZAB Kenntnis von der Wertlosigkeit des Abschlusses erlangt hast (Maximalgrenze: 10 Jahre; § 121 II BGB), kannst du noch anfechten.

 

Darüber hinaus kommt hier aber auch noch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 I Alt. 1 BGB) in Betracht. Auch hier ist deine Kenntniserlangung fristauslösendes Ereignis. Allerdings gilt eine großzügigere Anfechtungsfrist von einem ganzen Jahr (§§ 123 I Alt. 1, 124 I, II BGB).

 

Voraussetzung der Anfechtung wg. arglistiger Täuschung ist einerseits zunächst eine Täuschungshandlung der Triagon (durch aktives Tun oder Unterlassen). In Frage kommt hier wohl am ehesten eine Täuschungshandlung durch Unterlassen, da sie dich nicht über die rechtlichen Probleme hinsichtlich der Anerkennung des Abschlusses in Kenntnis setzten. Ggf. könnte man aber auch ein aktives Tun annehmen, wenn man sich auf die Werbeversprechungen ("anerkannter Abschluss", "staatlicht anerkannte Hochschule" etc. stützt).

 

Darüber hinaus müsstest du einem Irrtum unterlegen sein, dies ist hier der fall (siehe oben). Weiterhin müsste die Täuschung kausal für den Irrtum gewesen sein. Hier reicht bereits Mitursächlichkeit aus, also wenn die Täuschung eine von mehreren Ursachen für die Abgabe deiner Willenserklärung zum Vertragsabschluss war. Auch das dürfte hier anzunehmen sein. Wichtig ist nun aber die letzte Voraussetzung. Denn Triagon müsste eben arglistig gehandelt haben. Auch für eine Annahme der Arglist spricht vorliegend einiges. hierzu reicht nämlich bereits bedingter Vorsatz aus, also dass Triagon die Möglichkeit der Unrichtigkeit ihrer Angaben erkannte und trotzdem entsprechend handelte. Hier schwingt vor allem auch der Umstand mit, dass Triagon aus einem Netzwerk lange am Markt etablierter Hochschulen stammt und die entsprechenden Infrastruktuten und personellen Ressourcen mitnutzt. Es erscheint nicht nachvollziehbar, dass Triagon den Beschluss der KMK nicht kannte, dass ausländische Studiengänge, die aus mehr als 50% angerechneter außerhochschulischen Leistungen bestehen, in Deutschland nicht anerkennungsfähig sind. Den entsprechenden Beschluss mussten die Verantwortlichen gar kennen.

 

Auch hier müsste die Anfechtung entsprechend erklärt werden.

 

Eine deutsche Triagon Akademie GmbH, die die Abschlüsse der maltesischen Triagon Academy Ltd. vermittelt und als staatlich anerkannt und unproblematisch anschlussfähig verkauft, muss sich auch an diesen Maßstäben messen lassen.

 

Welche Schritte sind nun vorzunehmen?

 

  1. Suche nach einem passenden Anwalt (am besten spezialisiert auf Zivilrecht) - vielleicht suchen sich alle Kommilitonen den selben Anwalt, damit Synergieeffekte genutzt werden können. Auf jeden Fall ist ein schnelles - unverzügliches - Vorgehen gefragt! Keine Zeit verlieren!
  2. Sicherung zu Beweiszwecken aller Vertragsdokumente, Sicherungskopien der Werbemails, Kommunikation mit der Studienberatung, Daten in Studienportalen, der Webseite, von Flyern etc., in welchen die Triagon das Programm als staatlich anerkanntes und anschlussfähiges Bachelorprogramm verkauft.
  3. Schriftliche Erklärung der Anfechtung durch RA (wg. Inhaltsirrtums und zusätzlich hilfsweise wg. arglistischer Täuschung)
  4. Abwarten der Reaktion.
  5. Ggf. klägerisches Vorgehen gg. Triagon, falls außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

 

Ich wünsche dir/euch alles Gute und viel Erfolg. Solltest du dich für ein rechtliches Vorgehen entscheiden, berichte hier gerne über neue Erkenntnisse.

 

Beste Grüße!

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vor 4 Stunden schrieb Markus Jung:

 

Es geht hier um eine besondere Konstellation. Eine Hochschule aus dem Ausland, die eine Bewertung/Akkreditierung der ACQUIN erhalten hat.

 

Wenn Du an der HFH ein Studium beginnst, ist das eine institutionell akkreditierte, staatlich anerkannte, deutsche, private Fernhochschule, deren Studiengänge akkreditiert wurden. Also eine ganz andere Situation und „safe“. Mehr dazu in diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=xKm9UzshThw

 

Vielen Dank für die Erklärung! 

 

 

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Nachtrag: Ich habe heute dazu auch noch etwas recherchiert und verschiedene Quellen gesichtet, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Triagon auch ganz offensiv damit geworben hat, dass dass Studium vollwertig anerkannt ist (und somit auch ein Masterstudium - egal wo - möglich sein wird, sofern man die sonstigen Voraussetzungen an Noten und Fachrichtung erfüllt). Da wurde also dreist gelogen. Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich alles erdenkliche in Bewegung setzen, um die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen und mein Geld zurückzuerhalten. Das ist in der Tat eine Schande für das Fernstudium als solches, das durch solche "schwarzen Schafe" (ohne hier zu starkt wertend zu werden), auch in Verruf gerät. Wirklich schlimm! Dass sich das Werner-Familienimperium (HAM, DHGS, PU Schloss Seeburg, HSi Schaffhausen - übrigens mit sich überschneidendem Lehrkörper) auf so etwas einlässt, ist leider auch mehr als bedenklich und gar schockierend. Da kann man sich schon fragen, ob nicht Profit über Wissenschaft und unternehmerische Redlichkeit gestellt wird.

 

Auszüge:

 

1) Wer das liest, darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass er danach einen Master machen kann:

 

Zitat

"(...) Der Abschluss in Business Management Bachelor of Science ist vollwertig und international anerkannt durch die Akkreditierung der London MET und der Triagon Academy Malta, welche ihre Zertifizierung durch die NCFHE (National Commission of Further and Higher Education) erhält. (...)"

Quelle: http://web.archive.org/web/20190517031528/https://www.triagon-academy.com/studiengaenge/management-und-recht/business-management-bachelor-berufsbegleitend/#section-5 (übrigens, sogar gelogen oder bewusst hochgestapelt, da zu diesem Zeitpunkt die Kooperation in Business Management mit der LondonMET garnicht mehr bestand).

 

2) Wenn man mit dem Triagon-Master angeblich problemlos ein Doktorat machen kann, darf der gewöhnliche Bachelor auch davon ausgehen, mit dem entsprechenden Bachelor nahtlos in einen Master übergehen zu dürfen...

 

Zitat

Berechtigt ein Masterabschluss zur Promotion?

Ja, der Abschluss ist international anerkannt und ermöglicht Dir prinzipiell den Zugang zu einem Promotionsstudium.
Bei der TRIAGON Academy kannst Du sogar nahtlos in das Doktorats Programm übergehen, wenn Du in Anlehnung an das englische System Deine wissenschaftliche Karriere weiter verfolgen möchtest. Es führt Dich in zwei bis drei Jahren zum Doctor of Business Administration (DBA).

Quelle: http://web.archive.org/web/20190517043141/https://www.triagon-academy.com/akademie/faq/

 

3) Nochmal die Bestätigung, dass man einen regulären Bachelor erhalten würde...

 

Zitat

Wieso dauert das Studium nur ein Jahr?
In vielen europäischen Ländern, darunter auch Großbritannien ist die Anrechnung beruflicher Leistungen auf ein Studium und damit eine verkürzte Studiendauer Standard. Da dieses Studienmodell in Deutschland noch unüblich ist, sind wir die Kooperation mit der LONDON METROPOLITAN UNIVERSITY eingegangen. Du erhältst einen international anerkannten akademischen Grad von der LONDON METROPOLITAN UNIVERSITY, den du ohne Einschränkungen in z.B. Deutschland, Österreich oder anderen Ländern führen kannst.

 

Quelle: http://web.archive.org/web/20190517043141/https://www.triagon-academy.com/akademie/faq/ (auch hier, Kooperation war bereits beendet).

 

4) Auch 2024 wirbt man noch fleißig mit der Anerkennung. Obwohl Triagon spätestens hier (zusätzlich zu dem Umstand, dass sie bereits von Beginn vom gegenteiligen KMK-Beschluss wissen mussten) aufgrund der umfangreichen Diskussionen in verschiedenen Forem positiv Kenntnis von der Inkonformität und Unvereinbarkeit ihrer Programme mit der deutschen Rechtslage erlangt haben musste....

 

Zitat

Anerkennung & Akkreditierung

Triagon ist eine „Higher Education Institution“ (Hochschule/tertiäre Bildungseinrichtung) mit internationalen Akkreditierungen. Wir erfüllen die Europäischen Standards und Guidelines (ESG) ebenso wie die Vorgaben des deutschen Wissenschaftsrates (WR).

Dies wurde von der renommierten deutschen Akkreditierungsagentur ACQUIN, Vollmitglied im EQAR, bestätigt und die Akkreditierung wurde ohne Auflagen absolviert.

Weiter erfüllt Triagon die Vorgaben der maltesischen Akkreditierungsagentur MFHEA und kann deshalb Bachelor-, Master- und Doktoratsprogramme auf Level 6, 7 und 8 des Maltesischen Qualifikationsrahmens (MQF) und des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) durchführen.

ACQUIN hält fest: „Triagon prioritized student success as its primary goal, by providing high-quality academic programs and support services that enhanced the learning and career development opportunities of its students”.

Alle Studiengänge sind durch die nationale Akkreditierungsbehörde, die Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA), akkreditiert und jeweils den Leveln 6 (Bachelor), 7 (Master) und 8 (Promotion) des maltesischen Bildungsrahmens (MQF) sowie des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Alle Studienabschlüsse der Triagon sind aufgrund der Bologna Reform international anerkannte Abschlüsse. Sie berechtigen dich grundsätzlich auf internationaler Ebene zur Aufnahme eines weiterführenden Studiums (zum Beispiel eines Masters oder einer Promotion).

Quelle: http://web.archive.org/web/20240329031151/https://www.triagon.mt/de/akademie/anerkennung/

 

Sogar an mehreren Stellen auf der selben Homepage:

 

Zitat

Die Studienmodelle der TRIAGON Academy sind einzigartig und innovativ konzipiert. Unsere Mission ist es, Berufserfahrung und Berufsausbildungen voll anzuerkennen und der Zielgruppe Berufstätige und -erfahrene akademische Abschlüsse ohne Umwege zu ermöglichen.

Die TRIAGON Studienmodelle wurden von uns entwickelt und in Malta durch die nationale Behörde für die Akkreditierung von Studiengängen, der MFHEA akkreditiert.

Die Triagon Academy ist eine tertiäre Bildungseinrichtung mit Promotionsrecht in Malta, die ebenfalls von der MFHEA institutionell akkreditiert wurde. Bei uns ist es möglich neben Bachelorprogrammen auch Master- und Doktoratsprogramme zu besuchen.

Die Triagon Academy ist als „Higher Education Institution“ (Hochschule/tertitäre Bildungseinrichtung) durch die Malta Further & Higher Education Authority (MFHEA) akkreditiert und lizensiert (License Number: 2018 – 021) und hat die Genehmigung Bachelor-, Master- und Doktoratsprogramme auf Level 6, 7 und 8 des Maltesischen Qualifikationsrahmens (MQF) und des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) durchzuführen.

Alle Studienabschlüsse der Triagon sind aufgrund der Bologna Reform international anerkannt und somit vollwertige Abschlüsse. Sie berechtigen dich auf internationaler Ebene zur Aufnahme eines weiterführenden Studiums (zum Beispiel eines Masters oder einer Promotion).

Quelle: http://web.archive.org/web/20240329031151/https://www.triagon.mt/de/lernkonzept/vorteile-und-chancen/anerkannter-studienabschluss/

 

Man man man, ich hoffe wirklich, dass den Betroffenen schnellstmöglich und rechtlich unkompliziert geholfen werden kann. Sowas macht mich wirklich traurig und nachdenklich. Letztlich wollten die meisten wahrscheinlich nur ihrem Wissensdurst nachgehen und hatten bei Triagon das für sich passende Angebot identifiziert. Wenn der Anbieter dann aber die Dinge nicht hält, die er verspricht und für die er Verantwortung trägt, ist das ganz ganz schlimm und erschütternd. Ich bekomme das Gefühl nicht los, dass sich da ein richtiger Skandal auftürmt, der das deutsche Hochschulwesen erschüttern könnte. Einerseits auch nicht schlecht, wenn da mal etwas aufgeräumt wird, andererseits aber schade, dass dadurch in der allgemeinen Bevölkerung, die teilweise dem Fernstudium ja ab und zu etwas distanziert gegenüber steht, neue Argumente an die Hand gegeben werden, misstrauisch zu sein.

 

Künftig hilft wohl nur, auf unbedenkliche und von deutschen Behörden umfassend geprüfte Anbieter zu setzen. Oder Anbieter, bei denen eine richtige etablierte ausländische Einrichtung dahinter steht (wie eben z. B. LondonMET o. ä.). Bei Konstrukten wie Triagon kann man sich immer zurecht die Frage stellen, warum deutsche Geschäftsleute nach Malta gehen, dort eine Academy gründen, um Studiengänge anzubieten, die sich auch mit einer ihrer deutschen Hochschulen anbieten könnten... hat alles ein Geschmäckle.

 

Mal was ganz anderes: Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe seit heute Nachmittag so einen komischen Ohrwurm im Kopf... der geht einfach nicht weg. Komisch, komisch...

 

Mein heutiger Ohrwurm...

 

In diesem Sinne, einen schönen Abend und alles Gute!

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  • 3 Wochen später...

Guten Abend, gibt es hier schon Neuigkeiten? Mir wurde jetzt von der Promotionsberatung NEPROM (ex Scentia) ein DBA bei der EIM in Malta angeboten, auch dort sei alles anerkannt und führbar in Dland. Anabin zeigt diesen maltesischen Anbieter nicht. Aber genau nach Anabin richten sich deutsche Einwohnermeldeämter beim Eintragen in den Perso. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? MERCI 

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