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Verwarnungen nach Online Klausuren


Luulaa

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Also ich bin kein Freund der Onlineklausuren aber ich verstehe den Ärger einiger Studenten. 

Das Hauptproblem liegt nicht in der Ermahnung ansich sondern an der Zeit die verstrichen ist bis zur Ermahnung.

Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar wie eine Klausur bewertet werden kann, die Noten eingetragen werden und dann nach Monaten erst die Ermahnung kommt. Stichproben sollten in dem 6 Wochenzeitraum  bis zur Bekanntgabe der Note durchaus möglich sein und somit auch eine Zeitnahe Ermahnung. Hier hat die IUBH noch etwas Aufholbedarf.

 

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Ich hab am Wochenende wieder eine Online Klausur geschrieben (meine neunte bis jetzt) und habe mich dieses mal extra nochmal beim Proctor versichert, ob er auch wirklich die gesamte Tastatur und mich gut sehen kann.

 

Da ich die Klausuren immer ungefähr zur selben Zeit geschrieben habe, hatte ich bei fast allen Klausuren diesen Proctor, mit dem ich sehr zufrieden bin, demnach werde ich versuchen, das so weiter beizubehalten.

 

Für mich ist aber auch unerklärlich, wie die IUBH hier so im Verzug mit dieser Prüfung sein kann.

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Mensch Leute, Ihr seid Studenten!

 

Halterung -> ebay.de

 

Ausrichtung? -> Augen auf das Smartphone und prüfen. Tastatur, Kopf und Hände sichtbar ? -> Bravo! :42_confused:

 

Sorry, aber irgendwie :-).

Bearbeitet von Muddlehead
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Du hast meinen Abend erheitert mit diesem Kommentar, den muss man lieb haben :D. Danke .... mir schoss ja der Gedanke schon Quer. Ach gut, dass ich Musik mach, ich würde das Tablet einfach auf den Notenständer stellen, der ist dann im Raum hervorragend Bewegbar ;) 

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gelöscht
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Naja, dass das scheinbar nicht so trivial ist, zeigt ja dieses Thema hier - mal unterstellt, dass dort nicht bewusst versucht wurde zu täuschen.

 

Meiner Meinung nach ist hier aber eindeutig der Proctor mindestens zu Beginn in der Pflicht um zu prüfen und ein Feedback zu geben, ob die Kamera den Anforderungen entsprechend ausgerichtet wurde, so dass es später keine Probleme geben kann. Und ansonsten halt Korrekturhinweise zu geben.

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vor 6 Stunden, IUBH Kevin Moeller schrieb:

Da jeder Studierende bei der Anmeldung zur Klausur den Richtlinien zustimmen muss, in denen die korrekte Positionierung klar festgehalten ist, hat also auch der Student dafür Sorge zu tragen. 

 

Guten Tag, Herr Möller,

 

Ihre Antwort hat sicherlich manche Unsicherheiten beseitigt. Aber vielleicht hat ja der eine oder andere noch ein ähnliches Verständnisproblem wie ich. Deshalb frage ich - nicht betroffen, jedoch interessiert - noch einmal nach:

 

Sie schreiben, dass jeder Studierende bei der Anmeldung den Richtlinien zustimmen muss. Beinhaltet diese Zustimmung denn auch, dass der Studierende verantwortlich ist für die korrekte Installation der Kamera? Könnte ggf. ein schlampiger Supervisor also auch die Bearbeitung der Klausur freigegen, wenn der Studierende nur teilweise zu sehen wäre? Und was ist mit Veränderungen der Kameraposition während der Klausur? Hat dann der Supervisor die Pflicht oder die Berechtigung, die Klausur abzubrechen?

 

Zusammengefasst: Mir ist nicht so ganz klar, wo genau die Verantwortung des Supervisors für den ordnungsgemäßen Ablauf der Klausur liegt und wo sie beim Studenten endet.

Bearbeitet von Markus Jung
Zitat gekürzt
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Ich hab die Tage auch wieder eine Klausur online geschrieben. Der Proctor hätte die Raumüberprüfung vergessen wenn ich ihn nicht darauf hingewiesen hätte.

Vor dem Hintergrund dieser Diskussion fand ich es dann auch semioptimal seitens des Dienstleisters, dennoch sehe ich auch den Studenten in der Pflicht den Procotor auf so etwas hinzuweisen.

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