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stefhk3

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  1. Ganz generell ist es Standard und absolut üblich, die Abschlussarbeit an der Hochschule zu schreiben (Überraschung, schliesslich studiert man dort). Das gilt nach meiner Erfahrung zumindest auch für Informatik, ein eher praktisches Fach. Diese Bedenken vor "die Abchlussarbeit an der Uni schreiben", die hier durchscheint, und die ich auch sonst manchmal erlebe, scheint mir unbegründet.
  2. Der Herr ist offenbar Doktorand an der TU München, jedenfalls laut einem LinkedIn-Profil, das wohl von diesem Tim Havers stammt. Damit ist er kein Doktor, und die Bezeichnung "Dr. (cand)" zumindest irreführend, wenn nicht schlicht strafbar (nach allgemeiner Rechtssprechung sind Zusätze nicht geeignet, einer Verwechslungsgefahr vorzubeugen). Die "cand."-Bezeichnungen (deren Verwendung auch schon grenzwertig ist) werden mit einer (meist generalisierten lateinischen) Fachbezeichnung verbunden, und zwar vorangestellt. Ein Student mit dem Abschlussziel "Diplom-Physiker" konnte sich etwa "cand. rer. nat." nennen, evtl. noch "cand. phys.", keinesfalls aber "Diplom-Physiker (cand.)". Ausserdem ist man Cand. erst im höheren Semester, bei der Promotion also eigentlich erst ab Einreichung der Arbeit o. ä. Es gibt in Deutschland an manchen Unis die Bezeichnung "Dr. des." (designierter Doktor), wenn Dissertation und Verteidigung bestanden sind und nur die Publikation aussteht, das muss dann aber in der Prüfungsordnung geregelt sein. Die Promotionsordnung der TU München (aktuell scheint https://www.gs.tum.de/fileadmin/w00bik/www/Attachments/7_downloads/2021-057_Promotionsordnung_23.08.2021.pdf zu sein) kennt weder einen Dr. des. noch einen Dr. (cand). Sie sagt aber wörtlich "Vor Aushändigung der Urkunde nach Abs. 1 ist die*der Promovierende nicht befugt, den Doktorgrad zu führen". Ich denke, dass Herr Havers keine Urkunde hat, sonst würde er sich ja Dr. ohne Zusatz nennen. Und Zusätze sind eben nicht geeignet, Verwechslungsgefahr auszuschliessen - das ist auch "in der wirklichen Welt" so, natürlich denkt Lieschen Müller bei dieser Bezeichnung, dass das irgendeine Art von Doktor ist. Auch Herr Havers und die IST denken, dass diese Bezeichnung was besonderes ist, sonst würden sie die Bezeichnung nicht verwenden. Auch hier gilt einmal mehr: Mehr Ehrlichkeit ist langfristig besser. Ich jedenfalls werde in Zukunft Schwierigkeiten haben, Herrn Havers und die Wissenschaft der IST noch ernstzunehmen.
  3. Es gibt, wie gesagt, auch Versicherungen für Leute, die im Ausland leben ("Expat-Versicherung" o. ä.). Reiseversicherugen sind, wie schon erwähnt, für "Reisen" gedacht, und "Reisen" bedeutet hier eben keinen dauerhaften Auslandsaufenthalt. So, wie Du das vorstellst, hiesse es ja, dass Du, solange Du nicht nach Deutschland kommst, für 120 Euro (was für Reiseversicherung eher teuer ist, die gibt auch für einen Bruchteil) eine vollgültige Krankenversicherung hast. Diese müsste im Zweifelsalle einen mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt, eine Krebstherapie, eine Organtransplantation ... zahlen. Eigentlich sollte es auch ohne Versicherungsmathamtik studiert zu haben, offensichtlich sein, dass das für die Versicherung nicht aufgeht?
  4. Wenn Du damit die gesetzliche Krankenversicherung meinst, weiss ich nicht, ob die hier das richtige ist. Ausserhalb der EU und weniger anderer Länder leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht (die ganz wenigen Ausnahmen dürften hier nicht in Betracht kommen) und innerhalb auch nur bei vorübergehendem Aufenthalt. Da ist die Frage, wie genau das definiert ist, hier wäre es wahrscheinlich sinnvoll, mal mit der Krankenkasse zu sprechen. Es könnte sein, dass Du Dich hier tatsächlich privat mit weltweiter Deckung auch bei Daueraufenthalten versichern musst. Achtung: Bei der "normalen" privaten KV muss das nicht der Fall sein, es gibt da spezielle Tarife ("Expat-Versicherungen" o. ä.). Und die üblichen Auslandskrankenversicherungen für 10 oder 20 Euro im Jahr nützen auch nichts, diese sind für Notallversorgung und Urlaubsaufenthalte gedacht. Auch wenn es immer wieder Leute gibt, die das glauben: Man bekommt nicht für 20 Euro oder was es heute kostet eine vollgültige Krankenversicherung für ein Jahr, die im Zweifelsfalle die Krebstherapie zahlt.
  5. Genau das meine ich, wenn die Prüfung nicht mehr kippen kann (was nach fünf Jahren ja der Fall ist), ist auch der Grad sicher. Der Grad ist ja mit der Prüfung verknüpft, genausowenig wie es passieren kann, dass man die Prüfung besteht und den Grad nicht erhält, kann es passieren, dass die Prüfung besteht, aber der Grad aberkannt wird. Jedenfalls, wenn es sich um prüfungstechnische Dinge wie Fehler in der Masterarbeit handelt. Vielleicht gibt es irgendwelche Fälle wo das passieren kann, aber das ist dann so speziell, dass Verjährung wahrscheinlich eh nicht mehr das Problem ist. Wo es so etwas gibt, ist bei der Promotion. Da kann der Doktorgrad wegen "Unwürdigkeit" entzogen werden. Da wird dann nicht die Prüfungsleistung (also die Dissertation) als ungenügend gewertet, sondern wirklich nur der Grad aberkannt. Das war z. B. bei Jan-Hendrik Schön der Fall, der in den 90ern ein gewisses Aufsehen als Wissenschaftsfälscher erregte (wikipedia weiss sicher mehr). Dem wurde dann sein Doktorgrad aberkannt, obwohl die Promotion nicht gefälscht ware, sondern ironischerweise sogar ein seiner wenigen korrekten wissenschaftlichen Werke. Das wurde dann der Grad aberkannt, ohne dass die Prüfungsleistung in Frage stand. Solche Klauseln gibt es aber bei Abschlüssen unterhalb des Doktors nicht.
  6. Der Grad wird ja aufgrund der Prüfung vergeben. Nur wer die Prüfung besteht, bekommt den Grad. Wenn die Prüfung wegfällt, fällt der Grad weg. Umgekehrt, solange die Prüfung steht, steht der Grad. Insofern sehe ich nicht, welche Dinge das sein sollen, die zum Verlust des Grades führen, ohne den "Umweg" über die Prüfung. Wenn z. B. ein Plagiat rauskommt, würde das potentiell die Ungültigkeit der Prüfung nach sich ziehen und damit den Gradverlust, wenn aber die Prüfung endgültig ist, ist es der Grad auch. Es gibt ja keine Leistung, die nicht Teil der (Master-)prüfung ist, aber für den Grad nötig ist. Nur bei so etwas würde sich die Frage in meinen Augen überhaupt stellen.
  7. Tut mir leid, ich hätte mich nicht dazu hinreisen lassen sollen, einen Namen zu nennen. Markus, darf ich Dich bitten, den Namen zu entfernen? Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass "Professor" doch ein sehr weites Feld ist. Der Benutzer hier bezeichnete sich ja als Professor, offenbar in der Hoffnung, dass seine Meinung damit mehr Gewicht hätte, trotz des Mangels an Argumenten. So eine Argumentation mit eigener Autorität ist schon an sich fragwürdig, finde ich. Nur wird es beim Professor besonders problematisch, weil die Argumentation doch darauf beruht, dass ein Professor ein international renommierter Experte wäre, der sich im Wettbewerb mit den besten seines Faches durchgesetzt hat und der eine umfassend gebildete Persönlichkeit ist oder so ähnlich. Davon kann aber bei vielen FH-Professoren keine Rede sein, und meinem subjektiven Eindruck nach bei den privaten noch weniger (das kann ich natürlich statistisch nicht belegen). Das gilt im übrigen sowohl für die Qualifikationsschiene "Forschung" als auch "Berufspraxis". Nehmen wir als Beispiel einen Professor an einer (staatlichen) FH, der ausweislich seines Lebenslaufes nach dem Studium promoviert hat und dann drei Jahre als Softwareentwickler ohne Leitungs- oder Führungsfunktion gearbeitet hat. Daraufhin wurde er zum Informatik-Professor berufen (das Beispiel ist real, ich nenne keine Namen). Das geht rechtlich deshalb, weil die fünf Jahre Berufserfahrung für die FH bis zu zwei Jahren an der Hochschule stattfinden kann, hier in der Promotion. Damit werden also die formalen Kritierien "berufliche Erfahrung" erfüllt. Von irgendwie herausragenden beruflichen Leistungen kann aber nicht die Rede sein. Gleichzeitg gibt es (immerhin) drei Publikationen, davon sind aber zwei über mehrere Jahre überhaupt nicht zitiert worden. Damit ergibt sich H-Index 1. Das ist im Bereich "Forschung" eine höchst bescheidene Bilanz. Da muss ich sagen: Wenn sich hinter dem "Professor" so jemand verbergen kann, akzeptiere ich "ich bin Professor" nicht als Argument. So jemand ist de facto promovierter Berufsschullehrer. Das ist nichts schlechtes und derjenige mag auch ein netter Mensch sein und gut unterrichten, glaube ich ohne weiteres, aber für das "als Professor zähle ich mehr" reicht es eben nicht, dafür müsste schon jemand mit den anfangs skizzierten Eigenschaften auftreten. Wenn bei den FHs tatsächlich herausragende Berufspraktiker tätig wären, könnte man argumentieren, dass das die Forschung kompensiert. Aber in diesem (und auch anderen Fällen) kann ja davon nicht die Rede sein. Hier ist gar nichts herausragend. Ich hoffe, das klärt etwas, warum ich auf "Professor" als solches wenig gebe.
  8. Schau, ich weiss es nicht. Ich verstehe auch nicht, wie Du es wissen willst. Denn Deine Meinung widerspricht der z. B. von NARIC Österreich oder des Wissenschaftsministeriums NRW oder der ZAB. Daraus folgere ich, die Sache ist unklar. Ich kann nicht "ja oder nein" sagen. Wenn Du meinst, Du bist Dir sicher, schön. Ich bin es nicht. Wir werden das Problem nicht lösen und die endgültige Anwort finden. Mehr als das kann man aktuell nicht sagen. Ich finde, damit kann man die Diskussion beenden.
  9. Fachprofessor, soso. Gibt es eigentlich auch Nicht-Fach-Professoren? Wenn Du Eindruck schinden willst, kannst Du Dein Web of Science-Profil hier verlinken. Sonst muss man als Leser davon ausgehen, dass die "Fachprofessur" auf dem Niveau von [Name der Hochschule auf Bitte von @stefhk3 entfernt durch @Markus Jung] o. ä. angesiedelt ist. Was Deine Stellung zur MFHEA betrifft: Du sagst damit, dass Du Partei bist und hier für denjenigen argumentierst, der Dich bezahlt. Italien? Woher kommt jetzt Italien? Was haben "Pegaso Telematic University Milano, Universitas Mercatorum, Campus Principe di Napoli" mit Malta zu tun? Warum "Pegaso International in Malta"? Ich dachte, hier geht es um das "Signum Magnum College"? Ist das das gleiche wie Pegaso? Nein, ich weiss nicht, wie "bildungspolitische und hochschulrechtliche Situation zwischen Italien und Malta aussieht". Warum sollte ich? Ich kann jedenfalls auf der Pegaso-Homepage keinen Hinweis auf Italien entdecken. Deine sämtlichen Mitteilungen in diesem Text sind ohne Zusammenhang mit dem Thema und unverständlich. Ich muss leider feststellen, dass es bei Dir am Inhalt mangelt, was schlecht ist, Orthographie hin oder her. Mit diesem Urteil beweist Du genau das, was ich gesagt habe: Diese Einrichtugen, deren Status und der Status ihrer Abschlüsse in Deutschland sind umstritten. Schon, dass hier überhaupt prozessiert wird, zeigt das. Oder gibt es auch Prozesse, ob (willkürliches Beispiel, Hauptsache Italien) die Universität Bologna eine Universität ist? Ich habe, nur falls Du das nicht mitbekommen hast, nie behauptet, dass diese maltesischen Einrichtungen illegal wären, nicht anerkannt, deren Abschlüsse sicher nicht führbar o. ä. Ich habe allerdings darauf verwiesen, dass die Situation unklar ist, was Du hier erneut bewiesen hast. Im deutschen Rechtssystem können Urteile von unteren Instanzen im übrigen nicht als allgemeingültig angenommen werden. Wenn das dein Anliegen ist, könntest Du schlechte ad-hominem-Argumente weglassen. Im übrigen bleibt festzuhalten: SMC, Pegaso, Triagon und andere sind als Higher Education Institution in Malta akkreditiert. Sie sind berechtigt, bestimmte Studiengänge durchzuführen. Das ist das, was wir sachlich wissen. Alles andere ist unklar, insbesondere die Führbarkeit der verliehenen Grade in Deutschland oder Österreich. Leider haben Deine Einlassungen nicht zur Klärung beigetragen. Wenn Du das nächste mal Fakten statt Geraune bringst und persönliche Angriffe weglässt, könntest auch Du zur Hebung des Niveaus hier beitragen. Du bist dazu herzlich eingeladen.
  10. Das ist halt ein weiterer Anbieter aus Malta bzw. ein Anbieter, der einen solchen vermittelt. In Ergänzung zu der Auskunft aus NRW verweise ich noch auf https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/page/2/#comment-197014 aus Österreich. Diese maltesischen Einrichtungen sind ebene keine Hochschulen, damit ist die Gradführung fraglich. Übrigens: Das "Studienzentrum Hohe Warte" ist ein Unternehmen von Peter Linnert. Näheres zu Herrn Linnert findet sich u. a. hier: https://causaschavan.wordpress.com/2016/03/11/huetchenspiele-teil-2-allgemeines-guatemala/ Ein besonderes Schmankerl ist übrigens, dass sowohl Tochter als auch Sohn Linnert über Hohe Warte promoviert haben. Doktorvater war Vater Linnert höchstpersönlich. Beide Arbeitens sind als Plagiate aufgefallen, das Fräulein Tochter hat sogar ein Vollplagiat hingelegt: https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Jul Das Balkendiagramm ist selten so einheitlich rot. Lies Dir doch die Darstellung auf der Website einfach aufmerksam durch. Glaubst Du z. B. "Das Studium bereitet Studierende sowohl auf akademische Karrieren in der Wissenschaft als auch in der freien Wirtschaft vor"? Glaubst Du ernstlich, mit so einer Promotion (auch wenn kein Vollplagiat) kannst Du eine akademische Karriere aufnehmen? Und nein, "Professor" am Studienzentrum Hohe Warte, der Triagon Akademie oder der Global Humanstic Univerisity betrachte ich nicht als akademische Karriere. Das könnte natürlich klappen.
  11. stefhk3

    Pegaso International

    Die Website schweigt sich weitgehend darüber aus, auf welcher Basis hier Abschlüsse verliehen werden. Bei genauerem Suchen findet sich https://pegasointernational.eu/public/uploads/docs/en/official_documents/Pegaso_LC_2022-4_1251298391.pdf - demnach gilt hier wie bei den zahlreichen anderen maltesischen Anbietern, die hier neuerdings auftauchen: "Es ist halt das Problem, dass unklar ist, ob diese maltesischen higher education institutions Hochschulen nach maltisischem Recht sind. Auf den ersten Blick scheint es alles eindeutig, aber lies Dir diesen https://www.fernstudium-infos.de/topic/17975-doktor-an-der-triagon-akademie-auf-malta/?do=findComment&comment=196250 Beitrag und diese https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/?do=findComment&comment=197014 Stellungnahme der NARIC Österreich durch. Damit ist klar, dass nichts klar ist." Du studierst dort mit dem Risiko, einen nicht führbaren Abschluss zu erhalten. Ob man das will, muss jeder selbst wissen. Übrigens ist es in solchen Fällen immer ganz interessant, sich mal die Anschrift anzuschauen. Bei Pegaso ist das 2, Indipendence Square, Valletta, VLT 1520,Malta. Tatsächlich war ich vor kurzem an genau der Stelle, die "Universität" ist mir nicht aufgefallen. Bei google ist es ebenfalls nicht möglich, auszumachen, wo die Uni genau sein soll. Immerhin besser als die Triagon, deren "Location" Villa Violette, Triq San Bernard, Marsa, MRS 1331, Malta sich bei google als ... interessant herausstellt.
  12. Es ist halt das Problem, dass unklar ist, ob diese maltesischen higher education institutions Hochschulen nach maltisischem Recht sind. Auf den ersten Blick scheint es alles eindeutig, aber lies Dir diesen https://www.fernstudium-infos.de/topic/17975-doktor-an-der-triagon-akademie-auf-malta/?do=findComment&comment=196250 Beitrag und diese https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/?do=findComment&comment=197014 Stellungnahme der NARIC Österreich durch. Damit ist klar, dass nichts klar ist. Die UIS fällt, so wie ich das sehe, in die gleiche Kategorie. Es ist eben keine Bösartigkeit der KMK oder eine Frage des "Antrags stellen" o, ä., ob diese Institutionen in Anabin auftauchen. Das Problem ist, dass Anabin sich mit Hochschulen beschäftigt, was Triagon, UIS usw. wohl nicht sind. Wer dort studiert oder gar promoviert, muss wissen was er tut. Natürlich kann es sein, dass man damit durchkommt, aber eine sichere Grundlage hat man damit eben nicht.
  13. Ich denke, für die anderen Dinge solltest Du erstmal abwarten, was wirklich rauskommt, so schwer es fällt. Die eine Note, die Du schon hast, scheint mir aber problematisch. Letztlich musst Du, wenn es nicht anders geht, hier auf den Putz hauen. Denn "man konnte die Arbeit nicht bewerten" ist keine Begründung. Und auf die hast Du wohl einen Anspruch.
  14. Auch wenn es wahrscheinlich erstmal nicht soviel hilft, ich wundere mich, inwiefern das "akademisches Fehlverhalten" sein soll. Es ist doch höchstens ein Fehler? Insofern sehe ich auch eigentlich nicht, warum es hier möglich sein sollte, einfach mit Hinweis darauf ein durchgefallen oder was auch immer zu bekommen. Wenn es aber ein Fehler ist, muss die Arbeit benotet werden, und dann ist ein Durchfallen nur deswgen schwierig zu begründen. Da muss es auch ein marking scheme geben, und da ist "bestanden" sicher irgendwie als "Schwächen in mehreren Bereichen, nicht-Anwendung mehrerer gelernter Techniken" oder so definiert.
  15. Also ich habe diese Zahl erst jetzt gesehen, aber ich halte sie für unglaubwürdig, jedenfalls im Sinne des normalen Verständnisses. Die Abbruchquoten von Vollzeit-PhDs in GB betragen 20 % (https://www.timeshighereducation.com/news/phd-completion-rates-2013/2006040.article), in Deutschland sieht es ähnlich aus (Zahlen sind in D schwierig, weil man ohne Immatrikulation an der Promotion arbeiten kann, aber praktische Beobachtungen kommen zu ähnlichen Schätzungen). Ich glaube nicht, dass Teilzeit so viel niedrigere Zahlen hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier (ähnlich wie bei den teilweise veröffentlichten niedrigen Abbruchquoten privater Hochschulen in Bachelor/Master-Studiengängen) nicht alle Abbrecher gezählt sind, sondern z. B. nur die, die den probation review oder wie auch immer die Dinge bei KMU heissen, bestanden haben, oder ähnliche Aufhübschungen der Daten.
  16. Ich denke, der Knackpunkt ist eher, dass oft angenommen wird, dass die Passeintragung eine Art Anerkennung darstellt - wenn man das geschafft hat, kann man sonst den Grad ohne weiteres führen. Und das stimmt nicht, die Verantwortung für die Führung anderswo liegt noch immer bei einem selbst.
  17. Solche Promotionsvermittlungen, bei denen es keine eigentliche Kooperation mit einer oder mehreren bestimmten Universitäten gibt, sondern nur die Vermittlung ganz allgemein versprochen wird, sind immer problematisch. Wenn dann noch Vorkasse fällig wird, erst recht. Ich bin zwar auch skeptisch, was die Qualität von Dingen wie dieser Salzburger SMBS betrifft, aber hier kann man, wenn man in Salzburg angenommen wird, jedenfalls damit rechnen, tatsächlich promovieren zu können. Bei einer unbestimmten Vermittlung ist das fraglich, und aus meiner Laiensicht auch rechtlich, denn es dürfte sich dabei doch um einen Dienstvertrag handeln. Und da ist eben kein Erfolg geschuldet. Man müsste dem Anbieter also mangelendes Bemühen nachweisen, und das ist schwierig.
  18. Das erinnert mich an eine der unfreiwillig komischen Fernsehsendungen, die ich gesehen habe. Da ging es um sexuelle übertragbare Krankheiten (weniger AIDS, sondern die ganzen anderen Dinge, die sich so übertragen) und es gab eine Art Studiodiskussion. Gast war u. a. eine Dame von einer Einrichtung Marke "Deutsches Zentrum für Sexualgesundheit e. V." (nicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sondern noch was spezielles) und die wollte dann sagen, dass sich die Männer (schuld sind, wie üblich, meist die Männer) vor dem Geschlechtsverkehr den Penis waschen sollten. Das hat sich sich aber nicht getraut und meinte "Die Männer ... hihi ... vorher ... huhu ... waschen ... hoho ... untenrum ... hihi". Blöd, wenn man beim Deutschen Zentrum für Sexualgesundheit arbeitet und sich nicht traut Penis und Geschlechtsverkehr zu sagen. Auch das ist ein Askpekt bei der Berufswahl...
  19. Hamburg am Rhein? Es gibt, was immer für Verwirrung sorgt, Linz am Rhein, und Köl(l)n an der Spree, aber Hamburg am Rhein ist mir kein Begriff.
  20. Bekanntes Problem bei Macromedia, es werden Spezialisierungen als Studiengänge beworben. Die tatsächlichen Inhalte aus dem vorgeblichen Studienfach sind oft nicht sehr viel (das soll nicht heissen: zu wenig). Ist halt ein Werbestrategie, ich fürchte, mit sowas muss man leben. Verglichen mit so manchen Aussagen zu "glänzenden Berufsaussichten" und "wertvollen ILS-Diplomen" ist das noch harmlos.
  21. Wer mit der Mundorgel Schwierigkeiten hat, kann alternativ auch dies https://www.amazon.de/Die-Arschgeige-Das-schmutzige-Liederbuch/dp/3821817984 versuchen (leider nur noch antiquarisch erhältlich).
  22. Kein Problem. Ich hätte eigentlich gedacht, die Hochschulen machen es sich einfach und verlangen Bezahlung vor der Gradverleihung. Der Vergleich mit dem Restaurant von DerLenny scheint mir zu hinken. Der Vergleich wäre eher so, man geht nach dem Essen im Restaurant zur Tür und sagt, man möchte nur einen Spaziergang machen. ich glaube, da verlangen die meisten Restaurants Bezahlung vor dem Spaziergang ;-)
  23. Nichts anderes habe ich gesagt. Aber meine Vermutung wäre gewesen, dass die Hochschulen den sicheren Weg gehen. Wenn dem nicht so ist, auch gut, wieder was gelernt. Ich bitte trotzdem darum, mir keine Aussagen zu unterstellen (hier: Man ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen, wenn man die Urkunde hat), die ich nie getätigt habe. Danke.
  24. Verleihen Hochschulen wirklich den Grad und übergeben die Urkunde, bevor vollständig bezahlt wurde? Aus Sicht der Hochschule schiene es mir der einfachste Weg, Bezahlung sicherzustellen. Natürlich kann die Hochschule auch nachher noch vertraglich geschuldete Zahlungen einfordern, aber das ist Aufwand und mit dem Risiko verbunden, dass die Forderungen nicht beigetrieben werden können.
  25. Ich würde sagen: Promotionsordnung lesen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Der hochschulkompass-Link von MartinGS sagt z. B. über die Disputation "Gegenstand der Diskussion können dabei auch weitere Wissenschaftsgebiete sein, die sich zum Beispiel aus Ihren Nebenfächern ergeben", was die allgemeingültigkeit der Regel "Disputation nur über die Arbeit" beschränkt. Colloquium kenne ich auch eher als Bezeichnung für ein Doktorandentreffen mit Vorträgen, aber ich kenne mindestens eine Promotionsordnung, die die Doktorprüfung Kolloquium nennt. Das war eigentlich alles, was ich sagen wollte - man sollte sich nicht an absolute Regeln klammern. Es ist einfach jedes Detail ortsabhängig - auch Dinge wie die Anzahl der Prüfer, ob die Prüfer von der gleichen Uni sein können/müssen/nicht dürfen etc. Ich habe mal glaubhaft gehört (habe aber die Promotionsordnung nicht gelesen), dass an einer Uni die Doktoranden offiziell ein Nebenfach angeben müssen (also wer in Informatik promoviert, muss Nebenfach Mathematik oder Chemie oder Germanistik oder was auch immer angeben). Habe ich bis dahin auch nicht gedacht, dass es in der Promotion Nebenfächer gibt, aber gibt es an mindestens einer Uni ganz offiziell. Jetzt hoffe ich, ich habe nicht vorbeigeredet - ich will nur sagen, man kann nicht sagen, "bei mir an der Uni gibt es eine Disputation, also werde ich nur zu meiner Dissertation befragt" oder anderes. Ohne konkrete Bestätigung für diese Uni (oder besser Fakultät) kann man so etwas nicht sagen.
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