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Die bunte Vielfalt der Lebens-und Wohnwelten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen


Byana

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Liebe Fernstudium-Community,

 

ich hatte bereits angekündigt, dass es in meinem nächsten Blog um die bunte Vielfalt der Lebens-und Wohnwelten von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen gehen wird. 

 

Zunächst möchte ich dazu sagen, dass es leider nach wie vor in der Praxis noch zu keiner inklusiven Kinder-und Jugendhilfe gekommen ist. Die politisch angedachte "Große Lösung" deren Inkrafttreten für das Jahr  2024/25 vorgesehen war, wurde weit nach hinten auf das jetzt voraussichtlich angepeilte Jahr 2027/2028 verschoben. Darüber werde ich in einem weiteren Blogbeitrag im Rahmen des Moduls Projektmanagement und der damit verbundenen Praxisprojektarbeit berichten.

 

Im Klartext bedeutet diese Verschiebung für die Praxis, dass es nach wie vor -je nach Art der Behinderung von Kindern und Jugendlichen- zu unterschiedlichen Zuständigkeiten  kommt. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) oder bereits eingetretenen seelischen Behinderung ist die Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII und für alle anderen Arten der Behinderung, seien es körperliche, geistige oder mehrfach Behinderungen sind wir nach dem SGB IX zuständig, wobei es nicht immer leicht ist, alle Arten der Behinderung voneinander deutlich abzugrenzen und sich auf eine Art der Behinderung festzulegen. Des Weiteren gibt es auch vermehrt recht komplexe Behinderungsformen und Arten, durch die es auch zur Zuständigkeitsschwierigkeiten in der Praxis kommen kann.Trotzdem finde ich, dass es in der Praxis auf eine gute Kooperation zwischen den beiden Bereichen in der Praxis ankommt. Denn gerade bei Fragen des Kinderschutzes (Inobhutnahme aus der Familie, Wächterfunktion der Kinder-und Jugendhilfe, etc.), bei erziehungsbedingten Problematiken oder bei Pflegefamilienverhältnissen z. B. bei der Gewinnung und Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien, bei der Erteilung und Widerruf der Pflegeerlaubnis, bei der Begleitung der Umgangskontakte zu leiblichen Eltern, etc. sind wir auf die grundlegende Kompetenz der Kinder und Jugendhilfe angewiesen. 

 

So jetzt zur der bunten Vielfalt von Lebens-und Wohnwelten von Kindern und Jugendlichen mit den oben genannten Behinderungen und den spezifischen Leistungen für sie, die das SGB IX vorsieht. Hier kann nur eine Auswahl der bunten Vielfalt von den Lebenswelten dargestellt werden.

 

Selbstverständlich müssen für den Bezug von SGB IX Leistungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, auf die ich hier jedoch im speziellen nicht näher eingehen kann. Nur ganz kurz vielleicht noch dies: neben dem Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen muss zunächst ebenfalls überprüft werden, ob es einen vorrangigen Leistungs- bzw. Kostenträger gibt. Entscheidend für die Leistungsgewährung ist darüber hinaus der "individuelle Bedarf" der im Rahmen einer Bedarfsermittlung aus allen Lebensbereichen erhoben wird. 

 

Dies wird anhand einige Fallbeispiele deutlich. Bei den Fallbeispielen wurden die Namen der Kinder aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert.

 

1. Fallbeispiele mit Kindern, die bei ihren leiblichen Eltern leben und auf behinderungsspezifische (Assistenz-)Leistungen sowie weitere Maßnahmen angewiesen sind 

 

Ein Akademiker-Ehepaar mit einem gesunden Kind und vielen Haustieren wie 🐱 und 🐕, einem tollen Haus und wunderschönem idyllischem Garten freute sich sehr auf die Geburt ihres zweiten Kindes. Leider kam es dann bei der Geburt zur unerwarteten Komplikationen, wodurch es zu einem Sauerstoffmangel des Babys bei der Geburt führte. Die Ärzte stellten dann eine Hirnschädigung aufgrund der Diagnose von hypoxisch-ischämischer Enzephalopathie beim Neugeborenem fest. Daraus resultiert eine schwere-mehrfache Behinderung. Das Mädchen namens Maya wird aufgrund dessen zeit ihres Lebens in allen Lebensbereichen auf personelle und umfassende Hilfe angewiesen sein. Maya lebt weiterhin bei ihren Eltern und wird von einem speziellen ambulantem Dienst der Behindertenhilfe bei den alltäglichen Dingen durch eine persönliche Assistenzkraft unterstützt. Dies ist vergleichbar mit einem ambulanten Pflegedienst. Neben einer umfassenden Bedarfsermittlung wurde ebenfalls ein Gesamtplan mit der bewilligten Leistung, den Zielen und den erforderlichen Gesprächsterminen erstellt.

 

Eine ganz besondere Art von Assistenz bekommt seit kurzem das blinde Mädchen Dara. Die Familie hatte nämlich nach der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen einen Blindenassistenzhund beantragt. Hierbei musste zunächst auch die Zuständigkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie uns als Kostenträger geklärt werden. Ein auch für mich sehr spannender und besonderer Fall, da speziell die Beantragung eines Blindenassistenzhundes auch bei uns relativ selten vorkommt. Die Familie wird weiterhin von mir beraten,  betreut und durch aufsuchende häusliche Arbeit auf eine niederschwelligen Ebene unterstützt.Somit kann ich mich immer wieder rückversichern, wie hilfreich im Alltagsleben so ein Blindenassistenzhund sein kann. Und vor allen Dingen wie förderlich dies für die Entwicklung von Dara ist. Diesbezüglich musste ich vor der Bewilligung auch eine umfangreiche Stellungnahme hinsichtlich der Förderung von dieser Leistung aus fachlicher Sicht verfassen. Aus fachlicher Sicht habe ich begründet, weshalb diese Leistung erforderlich ist und welche förderlichen Aspekte für die Entwicklung sich daraus ergeben werden. 

 

Leider kommt es manchmal auch bei Familien, bei denen zunächst alles rosig schien, zur gravierenden Veränderungen im häuslichen Umfeld. So war es auch bei Lena. Lena ist die Erstgeborene und ihre Entwicklung verlief zunächst altersentsprechend. Nachdem ihr kleiner  Bruder auf die Welt kam, stellten nicht nur die Eltern, sondern auch das Kita Personal gravierende Veränderungen fest. Da Lena jetzt nicht mehr alleine die volle und ungeteilte- liebevolle Aufmerksamkeit ihrer Eltern bekam, empfand sie ihren kleinen Bruder zunehmend als Störenfried. Sie versuchte immer wieder, ihm wehzutun, sie verweigerte das Essen in der Familie, zerstörte Kinderspielzeug im Kindergarten und zu Hause, hatte enorme Wutausbrüche und stolperte und fiel immer wieder  häufiger hin. Des Weiteren wurde sie immer schweigsamer, antwortete nicht mehr adäquat auf die Fragen, etc. Nach umfangreichen kinderärztlichen Untersuchungen und diversen durchgeführten Tests wurde eine  Entwicklungsverzögerung in mehr als zwei Bereichen festgestellt. Im sprachlichen, motorischen und sozial-emotionalen Bereichen wurden Verzögerungen diagnostiziert. Diesbezüglich war es wichtig und richtig, dass nicht nur der Lena, sondern auch der ganzen Familie geholfen wird. Aufgrund dessen wurde eine heilpädagogische Komplexbehandlung von uns bewilligt. Heilpädagogische Komplexbehandlung ist eine ganzheitliche Förder-und Behandlungsmassnahme, welche die therapeutischen Leistungen der Logopädie, Ergo-und Physiotherapie mit der heilpädagogischen  Einzel-und Familienförderung kombiniert. Des Weiteren hat Lena zusätzlich noch eine Inklusionsassistenzkraft im Kindergarten, die sie individuell fördert und unterstützt. Regelmäßige Gespräche finden zwischen der Familie, dem Kindergarten und uns statt.

 

2.Fallbeispiele mit alleinerziehenden Elternteilen und den Kindern mit Behinderung 

 

Anna lebt bei ihrer alleinerziehenden Mutter und hat die Glasknochenkrankheit. Es gibt unterschiedliche Arten und Typen der Glasknochenkrankheit, die vom Verlauf her von mild bis sehr schwer sein können. Bei Anna war es Typ IV mit einem mässig-schweren Verlauf, der zur mittelgradigen Knochenverformungen und häufigen Knochenbrüche führte. Ganz wichtig war für die Anna die regelmäßige physiotherapeutische Behandlung, welche sie von ihrer Krankenkasse bekam Zusätzlich kam es immer wieder aufgrund der Knochenbrüche zu Klinikaufenthalten, womit sich ebenfalls die Trägschaft der Krankenversicherung nach SGB V ergab. Krankheits- und behinderungsbedingt  war Anna auf diverse Hilfsmittel angewiesen. Und bei bestimmten Hilfsmittel kam es zur Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen der Krankenkasse und uns. Da Anna demnächst in den Kindergarten als Inklusionskind gehen wird, ist sie ebenfalls auf eine Inklusionsassistenzkraft durch uns angewiesen.

 

 Einer Multiproblemlagen-Situation fand ich hingegen beim Hausbesuch bei einem alleinerziehender Vater vor. Die Trennungssituation von seiner Partnerin und der Mama von Luis, einer zusätzlichen psychisch-chronischen Erkrankung und der  damit einhergehenden Kündigung seines Arbeitsplatzes durch seinen Arbeitgeber, sowie die Behinderung seines Sohnes Luis, einer leichteren  Lernbehinderung, führte dazu, dass die Familie gleichzeitig mit mehreren Problemlagen (Armut, Behinderung, Erkrankung des Vaters) konfrontiert war und dringend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen war. Erschwerend hinzu nässte Luis nachts wieder ein und kaute an seinen Nägeln, weshalb auch hier wieder die Kolleginnen der Kinder-und Jugendhilfe mit am Bord sind. Der Vater selbst erhält eine persönliche Assistenz, zusätzlich wird auch noch Elternassistenz gewährt.  Zur Stärkung seiner Vaterrolle wurden ebenfalls spezielle sozialpädagogischen Maßnahmen der Kinder und Jugendhilfe in Anspruch genommen.

 

 Während die oben dargestellten Fälle von Kindern und Jugendlichen sich noch im eigenen häuslichen Zuhause abspielen, gibt es leider diverse Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, wo dies aus unterschiedlichen Gründen eben nicht möglich ist. So wie im Fall von Leon.

 

3. Fallbeispiel mit Pflegeeltern 

 

Beim Leon war es so, dass seine Eltern unbedingt ein gesundes Kind haben wollten und mit der Tatsache, dass sie ein behindertes Kind haben, überhaupt nicht umgehen konnten. Bereits kurz nach der Geburt noch in der Klinik entschieden die leiblichen Eltern den Leon, ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) wegzugeben. Entweder zur einer Familie, die ihn adaptiert oder zu Pflegeeltern. Mit Unterstützung der Kolleg*Innen der Kinder und Jugendhilfe konnten relativ rasch  erfahrene Pflegeeltern, die sich  im Umgang mit Down-Syndrom-Kindern gut auskannten  und bereits mehrere solche Kinder zur Pflege hatten, gefunden werden. Seither wächst der Leon in dieser liebevollen Pflegefamilie. Aufgrund der Art der Behinderung sind wir zwar der Leistungsträger für die behinderungsspezifischen Bedarfe und übernehmen somit auch die Kosten, werden jedoch bei erziehungsbedingten Fragestellungen von den Kolleginnen der Kinder-und Jugendhilfe unterstützt. Auch die Hilfeplangespräche finden gemeinsam mit Kolleginnen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Pflegefamilie statt. Noch näher auf die Pflegefamilie und das Pflegeverhältnis werde ich im nächsten Blog des Wahlpflichtbereiches mit der Zielgruppe der Familie eingehen.

 

4. Weitere Fallbeispiele zur Lebens-und Wohnwelten in den Institutionen 

 

Je nach Art, des Schweregrades sowie der Komplexität der Behinderung gibt es noch anderweitige, ausserhäusliche Unterbringungsmöglichkeiten  bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe. So zum Beispiel besteht je nach Schulart und den Förderschwerpunkten z. B. geistige Entwicklung oder sozial-emotionale Entwicklung, Sprache, etc. bei den sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungsstätten die Möglichkeit einer Internatsunterbringung mit evtl. Wochenend-und Ferienbesuchen falls gewünscht nach  Hause zu den Eltern.Auch mit diesen Einrichtungen kooperieren wir eng zusammen und es finden mindestens einmal jährlich Entwicklungsgespräche über die Schüler*Innen statt. Dies wird häufig in Form von Bildungswegekonferenzen durchgeführt.

 

Und abschließend möchte ich noch auf die  therapeutischen Einrichtungen und Wohngruppen der Behindertenhilfe hinweisen. Hier werden Kinder und Jugendliche mit komplexen Behinderungsarten wie dem Autismus, Autismusspektrumstörung, traumatischen Erlebnissen, zwanghaften und herausfordernden Verhaltensweisen aufgenommen. Teilweise gibt es gerade im Bereich von zwanghaften und herausfordernden Verhaltensweisen Kindern und Jugendliche, die das System sprengen. Darüber werde ich aber in einem anderen Blog berichten.

 

Im Wahlpfichtbereich könnt ihr zwischen verschiedenen Zielgruppen, u. a. auch den Kindern wählen. Damit geht es demnächst weiter...

 

Euch noch ein schönes Wochenende und bis bald!

 

Liebe Grüße 

 

Byana 

 

 

Bearbeitet von Byana

2 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Vielen Dank für den Einblick über das Arbeitsfeld.

 

Eine Frage von mir, ich bin seit eh und je nur auf der technischen Seite der Welt unterwegs: 

Wie schafft man es, diese Themen im Feierabend NICHT mit nach Hause zu nehmen? Mir würde der Kopf platzen!

 

Mir persönlich reichen die wenigen Berührpunkte, die sich bisher ergeben haben über Familie / Bekannte und Wohnort.

Bearbeitet von Schrotti
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vor 10 Stunden schrieb Schrotti:

Vielen Dank für den Einblick über das Arbeitsfeld.

 

Eine Frage von mir, ich bin seit eh und je nur auf der technischen Seite der Welt unterwegs: 

Wie schafft man es, diese Themen im Feierabend NICHT mit nach Hause zu nehmen? Mir würde der Kopf platzen!

 

Mir persönlich reichen die wenigen Berührpunkte, die sich bisher ergeben haben über Familie / Bekannte und Wohnort.

Hallo Schrotti,

 

vielen Dank für deinen Kommentar und deine sehr gute Frage.

 

Es ist tatsächlich so, dass es in diesem Handlungsfeld ein großes Themenspektrum gibt, welches man bearbeiten muss, die Rahmenbedingungen leider nicht so sind, wie sie sein sollten  und der ständige Umgang mit Behinderungen und diversen Erkrankungen macht einem insbesondere in den ersten Berufsjahren schon etwas zu schaffen. Zumindest ging es mir so am Anfang.

Also man braucht für dieses Handlungsfeld schon ein großes Herz❤️ für die Menschen, manchmal auch ein dickes Fell 🦧und auch Nerven wie aus Stahl 😉😅. Deshalb sollte man sich ausreichende Selbstfürsorge🛀💅🧘‍♀️💃 gönnen und sich selbst stärken💪!

Nein, im Ernst, das lernt man oder sollte man mit der Zeit lernen. Man muss sich gut um sich selbst kümmern, da es ansonsten auch mal passieren kann, dass ein Sozialarbeiter psychisch erkrankt. Also gerade sind psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch, egal ob jung oder alt.

 

Was ich jedoch gut finde ist, dass wir uns als Team selbst eine Supervisorin von unserem Arbeitgeber erkämpft haben. Gerade auch im Hinblick auf ein paar neue Mitarbeiter, die frisch vom Studium kommen, ist Supervision sehr wichtig.Eine Supervisorin ist eine externe und sehr erfahrene Fachkraft der Sozialen Arbeit, die eine Weiterbildung zur Supervision gemacht hat und die uns regelmäßig, also alle 2 Monate berät. Mit ihr können wir all das besprechen, was uns am ❤️ liegt. Also zum Beispiel die extrem schwierigen Fälle oder auch jetzt aktuell die sehr herausfordernden organisatorischen  Umstrukturierungsmassnahmen im Hinblick auf das BTHG und die damit verbundene Personenzentrierung (darüber werde ich beim Modul " Menschen mit Behinderung" mehr berichten) sowie auch alle anderen Baustellen, wie z. B. die Digitalisierung und E-Akte. Sie gibt uns sehr gute Tipps und Hinweise, wie wir die schwierigen Fallsituationen besser bewältigen können. Allerdings betont sie auch immer wieder, wie wichtig eine angemessene Selbstfürsorge ist. Und ich glaube, das ist auch der Schlüssel 🔑 dafür, wie man sich als Sozialarbeiterin selbst gesund hält. Denn wie heißt es so schön: "Nur wenn man sich um sich selbst gut kümmert, kann man sich auch um andere Menschen gut kümmern".

 

Ich liebe meinen Beruf oder meine Berufung, wie man es auch nennen mag, aber meine Gesundheit ist mir auch wichtig. Und deshalb habe ich mir seit meiner Tätigkeit im Kliniksozialdienst eine andere Sichtweise auf das Leben angeeignet.  Gesundheit ist leider nicht wie so viele Menschen denken selbstverständlich, sondern es kann sich jederzeit ändern. Jeder von uns kann an einer schweren Krankheit erkranken, einen Unfall haben oder es kann sonst was im Leben passieren, was uns aus der Bahn 🚆 wirft.Nichts ist selbstverständlich, alles verändert sich. Jede Sekunde, jede Minute, jede Stunde im Leben zählt. Und wenn ich sehe, wie sich die Kinder oder die Familien freuen, wenn ich komme, dann weiss ich, dass sich die ganze Arbeit, egal wie schwierig diese auch war, gelohnt hat.

 

Das Leben selbst ist wie ein Fluss, ständig in Bewegung. Deshalb sage ich, ich liebe das Leben und möchte in meinen Leben noch vieles bewegen. Ich möchte den Menschen zu mehr (lebens-)werte Zeit und Qualität verhelfen, dazu beitragen können, dass Kinder und alle Menschen mit Behinderung mehr Teilhabemöglichkeiten und -Chancen bekommen und aktiv daran mitarbeiten, dass sich die Lebensbedingungen prinzipiell verbessern. 

 

Und da leider Corona das Leben viele Kinder durcheinander gewirbelt hat, also wir können uns vor Anträgen kaum retten und ich von Kolleginnen der Kinder-und Jugendhilfe sowie von einer Kollegin, die Schulsozialarbeiterin ist, höre, dass Kinder leider hier in Deutschland nicht mehr gesund aufwachsen können (und auch darüber werde ich in einem anderen im Modul: Soziale Arbeit und Gesundheit berichten),planen wir ein Projekt in unserer Freizeit zur Stärkung der Gesundheit für die Kinder zu gründen. Das ist unsere gemeinsame Vision, hoffe, dass es auch mit der Umsetzung klappt.

 

Liebe Grüße 

 

Byana 

 

 

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