Einmal was aus der Präsenz
Was verbirgt sich hinter einem systemischen Therapeuten? Was machen die? Wie wird man das? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Systemische Therapie ist ein eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren, das in unterschiedlichen Settings als Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie praktiziert wird. Seit Beginn der 80er Jahre entwickelte sie innerhalb des Feldes der klassischen Familientherapie, indem sie sich über Fragen von Familienstruktur und -dynamik hinaus stärker an systemisch-konstruktivistischen Grundideen orientierte (Quelle: https://systemische-gesellschaft.de/systemischer-ansatz/arbeitsbereiche/systemische-therapie-u-beratung/)
Zudem ist die systemische Therapie ein neues anerkanntes Verfahren. Systemische Therapie ist seit 22. November 2019 Richtlinienverfahren; sie wird seit Juli 2020 als ambulante Leistung für Erwachsene von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. (Quelle: https://www.dgsf.org/themen/gesundheitspolitisches/systemische-psychotherapie#:~:text=Systemische Therapie ist seit 22,Hier finden Sie nähere Informationen.). Sprich seit fast 3 Jahren hat die systemische Therapie den gleichen Stellenwert wie die Verhaltens-, tiefenpsychologische und psychoanalytische Therapie. Somit sollte der Irrglaube, "systemische Therapeuten sind nur für Familien und auch nur in privaten Leistungen" auch vom Tisch sein. Bei der systemischen Therapie handelt es sich um ein vollständig wissenschaftlich anerkanntes Verfahren.
Es ist sogar mittlerweile so weit, dass es einen systemischen Therapeuten gibt der approbiert ist. Institute, die Mitglied der DGSF oder der Systemischen Gesellschaft (SG) sind, bieten eine staatlich anerkannte und zur Approbation führende Ausbildung in Systemischer Therapie teilweise schon seit längerem an (Quelle: https://www.dgsf.org/themen/gesundheitspolitisches/systemische-psychotherapie/approbation).
Somit sollte die erste Frage geklärt sein.
Aber was macht nun ein systemischer Therapeut?
Systemische Therapie ist an Beziehungsprozessen der Personen interessiert, die an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Problems beteiligt und daher auch für Veränderungs- und Lösungsprozesse von Bedeutung sind. Dazu gehören nicht unbedingt nur Familienmitglieder, auch andere Personen oder Institutionen können von Bedeutung sein. Die beteiligten Personen müssen bei einer Systemischen Therapie jedoch nicht unbedingt anwesend sein (Quelle: https://www.therapie.de/psyche/info/therapie/systemische-therapie/).
Und ja es werden Störungen behandelt und somit auch therapiert
Der Nutzen und die Wirksamkeit der Systemischen Therapie konnten ausreichend belegt werden. Dabei wurde die Wirksamkeit für fünf Störungsbereiche nachgewiesen:
Angststörungen und Zwangsstörungen
Unipolare depressive Störungen
Schizophrenie
Substanzkonsumstörungen
Essstörungen
(Quelle: https://www.therapie.de/psyche/info/therapie/systemische-therapie/)
Auf die einzelnen Techniken wie bspw. Skulpturen werde ich nun nicht explizit eingehen.
Ich denke Frage 2 ist auch geklärt
Aber wie wird man nun systemischer Therapeut?
Hierfür habe ich einfach mal was rausgesucht
1. Theoretische Ausbildung: 600 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Min.
2. Selbsterfahrung: 120 UE à 45 Min.
3. Praktische Tätigkeit: 1800 Stunden à 60 Min. (ca. 18 Monate), davon mind. 1200 Stunden in einer stationären psychiatrischen Einrichtung und mind. 600 Stunden in „vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung“, in der Praxis eines/r Arztes/Ärztin mit einer entsprechenden Weiterbildung oder eines/r Psychologischen Psychotherapeuten/in, bzw. eines/einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in
4. Praktische Ausbildung unter Supervision: Durchführung von mind. 600 Therapiestunden (à 60 Min.) unter Supervision (davon mind. 50 Stunden in Einzelsupervision und 100 Stunden als Gruppensupervision)
„Freie Spitze“: Jedes Institut kann entscheiden, wie die restlichen Stunden verteilt werden (Intervisionsgruppen, Vor- und Nachbereitung von Therapien, Falldokumentationen, praktische Ausbildung etc.)
(fakultative) Zwischenprüfung: jedes Institut kann entscheiden, ob etwa nach der Hälfte der Ausbildung und vor Beginn der praktischen Ausbildung eine Zwischenprüfung stattfindet
5. Abschlussprüfung: Am Ende findet eine staatliche Prüfung statt, die in die Approbation mündet. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung, welche von der entsprechenden staatlichen Stelle organisiert und durchgeführt wird. Daran schließt sich eine mündliche Prüfung an, welche vom jeweiligen Institut organisiert und durchgeführt wird
Wer kann systemischer Therapeut (Psychotherapie) werden?
Für diese Art der Ausbildung gelten die Zulassungsvoraussetzungen wie für jeden Therapeuten
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist nach § 5 Abs. 2 PsychThG Absatz 1:
eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Diplom-Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,
ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie (einschl. klinische Psychologie) oder
ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie (einschl. klinische Psychologie).
Gleichgestellt sind Masterabschlüsse im Studiengang ´Psychologie` sofern das Fach ´klinische Psychologie` nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben worden sein.
Den Zugang ermöglichen auch Masterstudiengänge, die eine andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden und bislang den Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben. Gleichgestellt sind ferner für denselben Zeitraum Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach ,Klinische Psychologie‘ aufweisen, sofern das Fach ‚Klinische Psychologie‘ im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wird.
Der neue Studienabschluss muss vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang der "alten" Rahmenprüfungsordnung des jeweiligen Diplomstudiengangs entsprechen (das bedeutet zeitlich, dass er mind. 240 ECT-Punkte umfassen muss, so dass ein Bachelorabschluss leider nicht ausreicht).
Vorleistungen wie z. B. Tätigkeit in einer Psychiatrie oder eine Weiterbildung im Bereich Familientherapie führen NICHT zu einer Verkürzung der Ausbildung
(Quelle: https://www.ifs-essen.de/aus-weiterbildung/ausbildung-psychotherapie/psychologische-psychotherapie/)
Nun gibt es noch den Weg über den systemischen Berater und anschließend Therapeut (nicht approbationskonform)
Hierfür absolviert man eine Ausbildung (die dürfen alle beginnen, die mit folgende Voraussetzungen erfüllen
Hochschul-, Fachhochschul-, Fachschulabschluss oder eine spezifische berufliche Ausbildung,
Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, das die Umsetzung systemischer Ideen und Vorgehensweisen ermöglicht,
mehrjährige Berufspraxis im beraterischen Feld ist erwünscht.
Über die Zulassung zur Weiterbildung entscheidet das Institut nach einem persönlichen Erstgespräch
(Quelle: https://systemische-weiterbildung.com/weiterbildung-systemische-beratung)
Diese Ausbildung umfasst 2 Jahre mit Präsenzphasen (für den der sich dafür interessiert hier einmal exemplarisch ein Curriculum: https://www.iagus.de/systemische-beratung/curriculum-systemische-beratung-2008/).
Nach erfolgreichem Abschluss des systemischen Beraters, kann man in die Weiterbildung systemischer Therapeut/Gesundheitscoaching gehen. Dieses beinhaltet keine Approbation und wird nur von ausgewählten privaten Krankenkassen übernommen
Hier ist das Hauptaugenmerk aber auf dem Coaching und der Beratung gelegt - sprich es wird keine Therapie von Störungen durchgeführt, sondern die Hilfe zur Selbsthilfe
Zulassungsvoraussetzungen für den anschließenden (nicht approbationskonformen) Therapeuten
Erfolgreicher Abschluss eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums in einer humanwissenschaftlichen Disziplin (begründete Ausnahmen sind möglich) und eine abgeschlossene Weiterbildung in systemischer Beratung mit einer Anerkennung der DGSF oder SG.
Tätigkeit in einem beruflichen Arbeitsfeld, in dem therapeutisches Arbeiten sowie die Umsetzung systemischer Ideen und Vorgehensweisen möglich sind.
Über die Zulassung zur Weiterbildung entscheidet das Institut . Falls ein*e Weiterbildungsteilnehmer*in die Zulassungsvoraussetzungen für den SG-Weiterbildungsnachweis „Systemische Therapie“ nicht erfüllt, das Weiterbildungsinstitut aber die Vergabe eines Weiterbildungsnachweises für angemessen hält, erstellt das Weiterbildungsinstitut eine individuelle Äquivalenzbescheinigung. Das Weiterbildungsgremium der SG entscheidet über eine Ausnahme auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. (Quelle: https://systemische-weiterbildung.com/weiterbildung-systemische-therapie-und-gesundheitscoaching)
Ja ich weiß es ist keine Möglichkeit ohne die Approbation wirklich zu therapieren, aber es ist immerhin eine Möglichkeit (Weg 2) mit einem wissenschaftlich fundierten Ansatz Menschen auf dem Weg zur Genesung zu unterstützen.
Es ist nun einmal ganz klar nicht möglich zu therapieren, wenn man nicht approbiert ist. Dessen müssen wir uns alle ganz klar sein. Es ist ja auch der richtige Ansatz - immerhin sind alle die den Weg in die Psychologie gehen, hoffentlich so reflektiert, dass sie sich über die hohe Verantwortung und auch die hohen Erwartungen bewusst sind.
Diesen Block habe ich nur verfasst, um den systemischen Ansatz zu erklären, immerhin wurde darauf ja heute hingewiesen in einem gut besuchten Thema hier auf fi
So wünsche allen eine gute Nacht und vielleicht hat der eine oder andere ja nun auch mal ein neues und vor allem spannendes Themengebiet kennengelernt.
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