Steuerrecht und die Fehlkalkulation
Liebe Forengemeinde,
dies wird der letzte Eintrag für heute. Danach bin ich sozusagen auf dem aktuellen Stand (und ihr auch^^).
Wie bereits im letzten Beitrag angemerkt, wollte ich mich ausführlich mit dem Steuerrecht beschäftigen und zu den Modulen Steuerrecht I und II am 15.12.2018 die Abschlussklausur schreiben.
Diesen Plan habe ich für Steuerrecht II verworfen. Ich habe den Umfang des Steuerrechtes komplett unterschätzt. 10 ECTS Steuerrecht in 6 Wochen sind - jedenfalls für mich - nicht möglich. Daher begnüge ich mich mit Steuerrecht I (hier geht es um die Einkommenssteuer nach dem EStG) und lasse Steuerrecht II (Unternehmensbesteuerung) komplett weg.
Dies hat einen konkreten Hintergrund:
Ich habe auf den Seiten der Fernuni in Hagen feststellen können, dass viele Module des Studiengangs Bachelor of Laws, der inhaltlich mit dem Studiengang 1. Juristische Prüfung verschränkt ist, im Rahmen eines Akademiestudiums belegt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden können. Zu diesen Modulen gehört auch das Arbeitsvertragsrecht. Es entspricht von den Inhalten her den Mastermodulen Arbeitsrecht I und II bei der HFH.
Da ich ohnehin noch 30 ECTS zusätzlich erwerben muss, plane ich aktuell (der Plan dürfte aber nahezu unumstößlich sein), die 30 ECTS sowie die noch fehlenden 5 ECTS aus der Vertiefung (3. Semester) im Rahmen eines Akademiestudiums an der Fernuni Hagen zu ergattern. Anerkennungsprobleme dürfte es dabei nicht geben.
Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist, dass ich Synergieeffekte für die eventuelle Durchführung des Studiums 1. Juristische Prüfung an der Fernuni Hagen schaffe.
Geplant sind im Akademiestudium an der Fernuni Hagen folgende Module:
1. Arbeitsvertragsrecht, 10 ECTS (damit habe ich die Vertiefung des 3. Semesters an der HFH erledigt)
2. Staats- und Verfassungsrecht, 10 ECTS
3. Allgemeines Verwaltungsrecht, 10 ECTS
4. Einführung in das Strafrecht, 10 ECTS
Mit den Modulen zu den Ziffern 2. bis 4. hätte ich die zusätzlichen 30 ECTS erbracht. Gleichzeitig würden alle genannten Module beim Studiengang 1. Juristische Prüfung (EJP) von Amts wegen mit Note anerkannt.
Unter Zugrundelegung meiner Vorleistungen hätte ich dann für die EJP 80 ECTS, die mir anerkannt werden könnten. Das wäre ein Drittel der Gesamtleistungen (ohne universitäres Repetitorium).
Ich finde das ziemlich praktisch, auch wenn das Studium EJP nur eine Option für später darstellt. Wichtig ist derzeit nur der Master of Laws.
Zurück zum Eigentlichen:
Für Steuerrecht I muss ich mich noch ordentlich strecken. Gut, dass mein Cousin mir Übungsklausuren zur Verfügung gestellt hat. Er hat vor gut einem Jahr sein duales Studium Steuern (das Pendant zur Rechtspflege neben Polizei und allgemeine Verwaltung) abgeschlossen und arbeitet beim Finanzamt in Berlin. Die Klausuren dürften demnach den nötigen Anspruch haben.
Ich werde hier nach der Klausur wieder berichten.
Beste Grüße
Sturzi
2 Kommentare
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