Psychotherapie? Hach ja, naja...
Hallo liebe Blogleser,
gestern gab es ein paar Informationen meiner Hochschule für uns Psychologie-Studis, was Akkreditierung, Berufsbezeichnung und Zugang zur Psychotherapieweiterbildung betrifft.
Der Studiengang sei nach den Vorgaben für Psychologiestudiengänge akkreditiert und Grundlage der Akkreditierung ist der derzeitige Stand des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Uns wurde mitgeteilt, dass mit Abschluss des Masters der MEU/DIPLOMA die Berufsbezeichnung "Psychologin/Psychologe (M.Sc.)" geführt werden darf.
Außerdem wurde uns mitgeteilt, dass die Landesprüfungsämter von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Oberbayern, nach Stand Februar 2018, Absolventen von Fachhochschulmastern mit Klinischer Psychologie zur KJP-Weiterbildungzulassen.
Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitgeteilt hat, dass man den Masterabschlusses eines konsekutiven Studienganges in Psychologie, „der als solcher akkreditiert ist, im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a PsychThG als einem Universitätsabschluss gleichstehend“ (= Psychologie Master der MEU/DIPLOMA) einschätzt. Damit kam man als Absolvent eines konsekutiven Psychologiestudiums an einer Fachhochschule mit Schwerpunkt Klinische Psychologie (= Psychologie Master der MEU/DIPLOMA) vom Landesprüfungsamt in Niedersachsen zur Erwachsenenpsychotherapie zugelassen werden.
Letztlich wird es aber wahrscheinlich in meinem Fall sowohl bei KJP und PP bestimmt auf eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Prüfungsamtes hinauslaufen, denn die Prüfungsämter sind (m. E. aufgrund der berufspolitischen Lage und Druck der Berufsverbände bzw. berufspolitischen Interessenvertreter) sehr zurückhaltend, was verbindliche, pauschale (öffentliche) Aussagen betrifft.
So long...
Euer Forensiker
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