Externenprüfung - Abschlussprüfung mit Berufserfahrung
Das Berufsbildungsgesetz bietet in besonderen Fällen die Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Nachdem ich diese Möglichkeit selber genutzt habe, möchte ich hier einführend den Ablauf und danach kurz meine Erfahrungen darlegen.
Allgemeines:
Grundlage dieser Prüfung ist § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Danach ist "zur Abschlussprüfung [...] zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf."
Die Zulassung erfolgt über die jeweils zuständige Stellen, diese finden sich in § 71 BBiG. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort.
Die Prüfung erfolgt als normale Abschlussprüfung zu den jeweils feststehenden Terminen, über die die zuständige Stelle informiert. Diese ist ja nach Ausbildungsberuf unterschiedlich und findet sich in der jeweiligen Ausbildungsordnung, die vom jeweiligen Fachministerium erlassen wurde.
Nach Bestehen erhält man sein entsprechendes Zeugnis, bei Nichtbestehen kann die Prüfung bis zu zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile können teilweise auf Antrag angerechnet werden. Aus dem Zeugnis geht nicht hervor, dass man Externprüfling war - es ist ein ganz normales Abschlusszeugnis.
Meine Erfahrung:
ich habe die Externenprüfung als Immobilienkaufmann vor der Handelskammer Hamburg abgelegt. Als Grundlage für die Zulassung habe ich einen Lebenslauf sowie eine Bestätigung meines Arbeitgebers über meine Tätigkeiten eingereicht. Da diese Tätigkeiten mehr als das anderthalbfache der Ausbildungszeit (3 Jahre), also 4,5 Jahre umfassten, war ich zugelassen. Das war alles. Es gibt keinerlei Vorbereitung von Seiten der Handelskammer auf die Prüfung, also sollte man sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, was die Prüfung umfasst und ob man diese Felder entsprechend beherrscht. Die Prüfung der Immobilienkaufleute umfasst die 1. Immobilienwirtschaft, 2. Kaufmännische Steuerung, Dokumentation, 3. Wirtschafts- und Sozialkunde und 4. Kundengespräch, Teambesprechung. Hier hilft, sich den Rahmenplan anzuschauen und ehrlich zu sagen, was man kann und was man nicht kann. Ich hatte große Lücken im Bereich Rechnungswesen und Hausverwaltung. die musste ich erstmal schließen. Ich rate also dringend dazu, sich hier entweder selber vorzubereiten oder externe Anbieter zu nutzen, es gibt z.B. bei den Immobilienkaufleuten auch Fernlehrgänge. Auch bieten im kaufmännischen Bereich Verlage die bisherigen Abschlussprüfungen an, die man sich ansehen sollte, damit man weiss, was auf einen zukommt. Je nach Ausgestaltung der eigenen Tätigkeit hat man von Teilen der Ausbildung ggf. noch nie etwas gehört. Dementsprechend verlief auch meine Prüfung. Während ich in Immobilienwirtschaft gut war und beim mündlichen Prüfungsteil eine volle Punktzahl erreichte, war Rechnungswesen sehr schlecht - trotz meiner Vorbereitung. Weiterhin habe ich gehört, dass der ein oder andere Berufsschullehrer gerne einmal das Themenfeld etwas "eingrenzt", weil eben Berufsschullehrer auch bei der Prüfungserstellung mitarbeiten. Ich kann das nicht verifizieren, aber solche kleinen Erleichterungen fallen für Externprüflinge natürlich komplett weg. Man ist da Einzelkämpfer. Und selbst, wenn es im ersten Anlauf nicht klappen sollte, es gibt ja zwei weitere.
Fazit: Man sollte nicht meinen, nur weil man in einem Beruf eine Weile tätig war, dass eine solche Prüfung ein Selbstgänger ist. Es ist eine hervorragende Möglichkeit, sich selber einen Abschluss zu erarbeiten, aber es ist eben auch Arbeit. Wer aber keine Ausbildung hat und die Voraussetzungen mit sich bringt, hat ein hervorragendes Instrument, diese "Lücke" zu schließen.
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